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Monday, 16.09.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Neben den Kantonen Genf und Neuenburg realisiert auch der Kanton Zürich ein Projekt zum e-Voting. Das Pilotprojekt wird durch die Bundeskanzlei begleitet. Einen der Schwerpunkte des Zürcher Projektes bildet die Stimmregisterproblematik. Für den Datenaustausch zwischen den Gemeindesystemen und dem e-Voting-System sind spezielle Adapter programmiert worden. Diese Adapter ermöglichen den Zusammenzug aller Stimmberechtigten in einem Register auf kantonaler Ebene. Mit 20 Gemeinden, darunter die Städte Zürich und Winterthur, sind erste Tests erfolgreich durchgeführt worden. Das Zürcher Projekt könnte 2005 den Bürgerinnen und Bürger das Abstimmen elektronisch ermöglichen. Zürich hat sich dazu entschieden, nebst dem Einsatz von Internet auch eine Handylösung, basierend auf SMS, zu erstellen und anzubieten.

Adapter ermöglichen zentrales Stimmregister

Der Kanton Zürich zählt 171 autonome Gemeinden, die ihr Einwohner- bzw. Stimmregister in eigener Regie führen. Die Information, ob und zu welchen Vorlagen eine Bürgerin oder ein Bürger sein Votum abgeben kann, ist im gemeindeeigenen Einwohner- bzw. Stimmregister hinterlegt und diese sind meistens nicht harmonisiert. Um die elektronische Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen zu ermöglichen, wird vorgängig jeweils ein aktuelles, zentrales Stimmregister erstellt. Per Stichtag stellen die Gemeinden die für das e-Voting benötigten Angaben zur Verfügung. Für den Datenaustausch zwischen den Gemeindesystemen und dem e-Voting-System sind spezielle Adapter programmiert worden. Diese Adapter ermöglichen den Zusammenzug aller Stimmberechtigten in einem Register auf kantonaler Ebene.

Heute sind die Schnittstellen mit den dazugehörenden Adaptern zu den Einwohner- resp. Stimmregistern der Gemeinden realisiert. Mit 20 Gemeinden, darunter die Städte Zürich und Winterthur, sind erste Tests erfolgreich durchgeführt worden.

Neuer Stimmrechtsausweis

Um den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern den Zugang zur elektronischen Stimmabgabe zu ermöglichen wurde ein neuer Stimmrechtsausweis mit einem Sicherheitssiegel Hydalam 1) auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises geschaffen. Für das Abstimmen per SMS werden zudem die personifizierten Codes der Vorverschlüsselung aufgedruckt. Die Codes sind nur für einen einzigen Abstimmungs- resp. Wahltermin gültig.

Um den Urnendienst soweit als möglich von langwierigen und aufwändigen Kontrollwegen zu entlasten, sind ausser der visuellen Kontrolle (ungeöffnetes Sicherheitssiegel des Stimmrechtsausweises) die folgenden drei Möglichkeiten vorhanden:

  • Die Online-Prüfung über Tastatur oder Barcodeleser in den Wahl- resp. Abstimmungsbüros, die mit einem Netzanschluss versehen sind.
  • Die Offline-Prüfung über Tastatur oder Barcodeleser auf einem lokalen PC oder Laptop mit den vorgängig herunter geladenen Kontrolldaten.
  • Die Prüfung mittels einer Tabelle, die vorgängig aus dem System gedruckt wurde.
Studierendenratswahlen im Dezember

Um auf die Studierendenratswahlen der Universität Zürich (StuRA-Wahlen) optimal vorbereitet zu sein, ist der Bau des Moduls Proporzwahlen vorgezogen worden. Bereits Ende 2004 wird mit den Studierendenratswahlen an der Universität Zürich mit ca. 20'000 Stimmenden das e-Voting erstmals im Kanton Zürich angewendet. Ab Frühling 2005 soll die Durchführung von ausgedehnten Pilotversuchen möglich sein.

Ist einmal die technische Machbarkeit erwiesen, wird auch die politische Bedeutung der neuen Abstimmungs- und Wahlinstrumente umfassend zu analysieren sein. Ab Mitte 2005 könnte eine Abstimmung im Kanton Zürich mit den zusätzlichen, elektronischen Möglichkeiten durchgeführt werden. Dafür ist die Zustimmung des Regierungsrates und - bei eidgenössischen Abstimmungen - des Bundesrates erforderlich.

1) Hydalam Secure-Mail: Patentiertes Verfahren zur Wahrung von vertraulichen Daten wie Passwörter etc. bei der Zustellung über den Postweg.

Quelle: Staatskanzlei des Kantons Zürich , 26.08.2004

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