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Monday, 8.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
In seinem jährlichen Tätigkeitsbericht, der am 5. Juli veröffentlicht wurde, stellt der eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Hanspeter Thür im Zusammenhang mit E-Government einige Unzulänglichkeiten fest. Wie schon in den vergangenen beiden Tätigkeitsberichten ausgeführt seien die Ziele verschiedener Vorhaben im Umfeld der elektronischen Verwaltung ausserordentlich unbestimmt formuliert, schreibt Thür. Beispielsweise sei für den Guichet Virtuel im Anhang 2 zur E-Government-Strategie des Bundes das Ziel "Vereinfachen der Kontaktaufnahme mit den Behörden, erhöhte Transparenz der Tätigkeiten der Behörden, Ermöglichung von Transaktionen" beschrieben. Aufgrund solcher Zielformulierungen seien sinnvolle Überlegungen zu Datenschutz und Datensicherheit nicht möglich, kritisiert Thür, da klare Ziele unabdingbare Voraussetzung für solche Überlegungen sind. Der heutige Zustand sei ein nicht lösbarer konzeptioneller Widerspruch.

Daneben bestehe für den EDSB das Problem, dass eine Vielzahl von Vorhaben sowie die reine Grössenordnung mancher Projekte es ihm verunmöglichten, diese "auch nur einigermassen zu begleiten". Deshalb bleibe ihm nichts anderes übrig, als die Projektverantwortlichen verschiedener Vorhaben darauf hinzuweisen, dass sie in der Projektorganisation auch die Verantwortung für den Datenschutz festlegen und entsprechendes Know-how beschaffen müssten.

Quelle: Netzwoche, 07.07.2004

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