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Monday, 8.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Der Bundesrat will bei der Harmonisierung der Einwohner- und Personenregister auf einen eidgenössischen Personenidentifikator (EPID) verzichten. Er trägt damit den Einwänden des Datenschutzes Rechnung.

Die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister sollen gesamtschweizerisch vereinheitlicht werden. Sie sollen auf diese Weise zusammen mit den Personenregistern des Bundes für Bevölkerungsstatistiken und für die Volkszählung genutzt werden. Auch eine Nutzung fürs E-Government soll möglich sein. Gleichzeitig werde auch der elektronische Datenaustausch zwischen den Gemeinden oder Kantonen vereinfacht, sagte Werner Haug, Vizedirektor des Bundesamtes für Statistik, auf Anfrage. Dies ist etwa dann der Fall, wenn jemand innerhalb der Schweiz umzieht.

Der nun vom Bundesrat verworfene EPID ist eine Nummer, die im gesamten elektronischen Datenverkehr der eindeutigen Identifizierung einer Person gedient hätte, wie Haug erläuterte. Schon heute arbeiteten die Verwaltungsbehörden mit solchen Nummern; diese seien aber immer wieder andere.

Der EPID hätte dagegen national und für alle Bereiche der Beziehungen zwischen Bürger und Staat Gültigkeit gehabt. Die kantonalen Datenschutzstellen und einige Kantone lehnten dies jedoch ab, wie es in dem Vernehmlassungsbericht heisst. Sie warnten insbesondere davor, dass Daten widerrechtlich miteinander verknüpft werden könnten.

Der Bundesrat, der Kenntnis vom Bericht genommen hat, will deshalb statt des EPID so genannte sektorielle Personenidentifikatoren (SPIN) vorschlagen. Auf diese Weise würden für die verschiedenen Bereiche wie etwa AHV, Einwohnerwesen oder Ausweise unterschiedliche Nummern eingeführt, sagte Haug.

Die SPIN sollen in einem seperaten Gesetz geregelt und zusammen mit der Botschaft zur Registerharmonisierung den Räten im Herbst dieses Jahres unterbreitet werden. Ein zentraler Identifikationsserver soll dort, wo eine Kommunikation stattfindet, die Daten übersetzen.

Quelle: Tagesanzeiger, 12.03.2004

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