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Monday, 8.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Der Bundesrat will bei der Harmonisierung der Einwohner- und Personenregister auf einen eidgenössischen Personenidentifikator (EPID) verzichten. Er will dazu ein seperates Gesetz verfassen.

Der EPID ist eines der Elemente, mit dem der Bundesrat die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister gesamtschweizerisch vereinheitlichen will. Zusammen mit den Personenregistern des Bundes sollen diese für Bevölkerungsstatistiken und für die Volkszählung genutzt werden. Auch eine Nutzung fürs E-Government soll möglich sein. Dabei wären unter der EPID-Nummer persönliche Daten gespeichert worden. Diese hätten dann von den Verwaltungen jederzeit abgerufen werden können. Die kantonalen Datenschutzstellen und einige Kantone lehnten dies jedoch ab, wie es in dem am Freitag veröffentlichten Vernehmlassungsbericht heisst. Sie warnten insbesondere vor der Gefahr widerrechtlicher Datenverknüpfungen.

Der Bundesrat, der am Freitag Kenntnis vom Bericht genommen hat, will den EPID deshalb in einem seperaten Gesetz regeln. Dies obwohl der EPID von den meisten Vernehmlassungsteilnehmern positiv beurteilt wurde.

Für die Vereinfachung des Datenaustausches zwischen Registern will er auf einen EPID verzichten und stattdessen sektorielle Personenidentifikatoren (SPIN) sowie einen zentralen Identifikationsserver vorschlagen.

Positiv aufgenommen

Insgesamt wurde der Entwurf zum Gesetz über die Harmonisierung der Einwohner- und anderer Personenregister sehr positiv aufgenommen. Innenminister Pascal Couchepin, dem das Bundesamt für Statistik unterstellt ist, muss bis im Herbst dieses Jahres eine Botschaft zuhanden der Räte ausarbeiten.

Insbesondere seien die Bestimmungen zum Austausch von Daten zwischen Registern sehr positiv aufgenommen worden, heisst es weiter. Dies wird etwa dann nötig, wenn jemand innerhalb der Schweiz umzieht.

Auch der Einführung der Merkmale "Wohnungsidentifikator" und "Haushaltzugehörigkeit" in den Einwohnerregistern wurde meistensteils zugestimmt. Allerdings wurde auch darauf hingewiesen, dass diese Daten schwierig nachzuführen seien.

Quelle: Basler Zeitung, 12.03.2004

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