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Friday, 5.07.2024
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Die Jagd auf die Umlaute kann beginnen

High Noon für über 30 Zürcher Gemeinden am nächsten Montag. Switch, die Schweizer Registrierungsstelle für Internet-Domain-Namen, startet am 1. März punkt 12 Uhr 00 die Vergabe von Internet-Adressen mit Umlauten. Die Eingabe beispielsweise von www.zürich.ch führt also künftig nicht mehr in eine Sackgasse, sondern zu jenem Anbieter, der sich die prominente Adresse gesichert hat. Eine gewisse Nervosität ist bei einigen Internet-Verantwortlichen in den betroffenen Gemeinden nicht zu überhören. Beim Kanton macht man um die Strategie am Montag anfänglich sogar ein kleines Staatsgeheimnis. Es wird befürchtet, dass sich ein geschäftstüchtiger Internet- Fan den Namen sichern könnte und ihn nur gegen viel Geld abgeben würde. Auch Monika Brunner, Internet-Verantwortliche von Pfäffikon, verzichtet am Montag auf die Mittagspause und loggt sich stattdessen bei Switch ein. Denn bei der Registrierung von Domain-Namen gilt grundsätzlich «first serve, first come». - Wer sich zuerst meldet, bekommt den Namen. Diese Praxis hat in der Vergangenheit zu einigen Streitereien geführt. So hat die Stadt Zürich letzten September der Jean Frey AG den Namen www.zuerich.ch abkaufen müssen. Diese hatte sich den Namen in der Pionierzeit des Internets gesichert. Sicherung eingebaut

So zügellos wie früher geht es am Montag aber nicht zu und her. Wie Roland Eugster, Leiter Marketing und PR bei Switch, erklärt, sind Gemeindenamen gekennzeichnet. Verlangt jemand einen dieser Namen, wird die elektronische Registrierung unterbrochen und überprüft, ob derjenige das Recht hat, den Namen zu beanspruchen. Die meisten Gemeinden sind damit aus dem Schneider, aber nicht alle. Reserviert sind die Namen nämlich nicht exklusiv für Gemeinden, sondern für alle jene, die ein Kennzeichenrecht auf den Namen haben. Wer denselben Nachnamen trägt wie eine Gemeinde oder eine gleichnamige Firma oder Marke besitzt, hat dieses Recht ebenfalls und bekommt den Namen zumindest vorläufig zugesprochen. Ob später allenfalls ein Gericht anders entscheidet, ist offen. Beispiele dafür gibt es: 2002 hat das Bundesgericht der Stadt Luzern und der Walliser Gemeinde Montana das Vorrecht auf entsprechende Namen zugesprochen. Im Fall von www.montana.ch hat sich zuerst eine gleichnamige Zuger Schule die Adresse gesichert. - Gemeinden, denen Konkurrenz droht, sollten sich aber mit den Mitstreitern vorher verständigt haben, meint Eugster. Zürich zum Beispiel hat schon jetzt unter www.zuerich.ch ein Portal aufgeschaltet, das auf die Seiten der Stadt, des Kantons, des Tourismusbüros und der Versicherungsgesellschaft verweist. Im Fall von Pfäffikon hat Pfäffikon im Kanton Schwyz zugunsten der Zürcher Kollegen auf den Namen verzichtet, weil es keine eigene Politische Gemeinde ist. International bleiben ohne Umlaute

Bei den rund 30 Zürcher Gemeinden mit Umlauten weiss man, was es am Montag zu tun gibt, wie eine kleine Umfrage ergab. Die Stadt Zürich bewirbt sich ebenso um www.zürich.ch wie der Kanton. Das Vorgehen ist aber abgesprochen. Sollte der Kanton den Namen erhalten, würde er ihn an die Stadt abtreten. Für die Kantone gelten in der ganzen Schweiz nämlich die Autokennzeichen als Domain-Namen. Die doppelte Bewerbung hat vor allem das Ziel, zu verhindern, dass jemand anders sich den Namen sichern kann, wie Michael Salzmann, Leiter E-Government beim Kanton, erklärt. Auch Dieter Suter, Adjunkt in Stäfa, ist bereit zur Registrierung, auch wenn er findet, man habe sich gut an www.staefa.ch gewöhnt. In Rümlang und Wädenswil hat man die Aufgabe derjenigen Firma oder Institution delegiert, welche die Gemeinde-Homepage betreut. In Dübendorf hingegen wusste man von gar nichts.

Auch wenn die Gemeinden nun ihre Namen mit Umlauten registrieren, die alten bleiben ebenfalls erhalten. Denn Umlaute gibt es nur auf deutschen Tastaturen, und jede Gemeinde möchte gerne international erreichbar sein. Oder wie es Reymond Losser, Informatik-Verantwortlicher von Küsnacht, sagt: «Das Internet ist universell, und die universelle Sprache hat keine Umlaute.»

Quelle: NZZ Online, 28.02.2004

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