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Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Im städtischen Internetauftritt steht mit der Publikation der Baugesuche ein neues Angebot zur Verfügung. Damit kann der Amtsverkehr zwischen der Bevölkerung und den städtischen Institutionen vermehrt elektronisch sowie zeit- und ortsunabhängig abgewickelt werden.

Seit dem Sommer 2002 hat das Departement Bau innerhalb des Stadtportals Winterthur seinen eigenen Internetauftritt. Darin sind u. a. Kontaktadressen und Dienstleistungsangebote der einzelnen Amtsstellen sowie Formularbezüge oder Planbestellungen über den Online-Schalter enthalten. Im Rahmen des kontinuierlichen Ausbaus des städtischen eGovernment-Angebots nimmt das Baupolizeiamt seit Beginn dieses Jahres die neuen Baugesuche in sein Informationsangebot auf. Mittels Klick auf ein Banner im Stadt-, Departements- oder Baupolizei-Portal gelangt man auf eine Übersichtsseite mit Informationen zum Verfahren und zu einer Auswahl der laufenden Publikationen.

Wer mit einem Bauvorhaben nicht einverstanden ist, in das Verfahren einbezogen oder informiert werden möchte, kann innert der 20-tägigen Publikationsfrist über ein Online-Formular den gewünschten baurechtlichen Entscheid anfordern.

Es besteht zudem die Möglichkeit, sich mit einem kostenlosen Newsletter die wöchentlichen Publikationen zusenden zu lassen. Die Publikationen bleiben während einem Jahr im abrufbaren Archiv gespeichert und können während dieser Zeitspanne auch nach Ablauf der Publikationsfrist noch eingesehen werden.

Das Baupolizeiamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Informationsseite nicht um ein amtliches Publikationsorgan, sondern lediglich um ein zusätzliches Dienstleistungsangebot der Stadt Winterthur handelt. Im Falle von Differenzen zu den offiziellen amtlichen Publikationen gilt nach wie vor deren Text bzw. der Text des Amtsblatts.

Quelle: Stadt Winterthur, 12.01.2004

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