Wo es sinnvoll ist, wird zudem auch auf private Angebote hingewiesen. Besonders grossen Wert wird auf leichte Zugänglichkeit und schnelle Navigation gelegt. Mit maximal zwei bis drei Klicks kann in der Regel jede Frage kompetent beantwortet werden. Das neue Corporate Design dient nicht nur dem Benutzerkomfort (Usability), sondern wurde auch zusammen mit Fachleuten auf die Anforderungen von Sehbehinderten entwickelt (Accessability).
Die kantonalen Websites werden schrittweise in das neue Corporate Design überführt. Bis Ende Jahr werden bereits über vierzig Auftritte den Anforderungen genügen. Dadurch werden die Angebote noch besser erschlossen, und es wird ein wichtiger Beitrag für die Identifikation der Verwaltung geleistet.
Das neue Portal soll auch für die Verwaltung selbst Arbeitserleichterungen bewirken, insbesondere bei der Auskunftserteilung. Zusammen mit dem Portal wurden für eine Reihe weiterer Stellen Websites aufgeschaltet, so für den Regierungsrat (www.regierungsrat.bs.ch), die Staatskanzlei (www.staatskanzlei.bs.ch) sowie für die Gerichte und Rekurskommissionen (www.gerichte.bs.ch).
Quelle: Basler Zeitung, 31.10.2003