Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat die elektronische Signatur als Unterschriftsersatz abgesegnet. Damit ist die elektronische Unterschrift der eigenhändigen bald ebenbürtig, Verträge mit elektronischer Signatur werden in Zukunft rechtsverbindlich. Die beiden Kammern der Schweiz haben noch Differenzen betreffend Strafen bei Missbrauch, es gibt auch noch Details zu klären, was die Signatur betrifft. Beide Kammern müssen noch einmal über die Bücher gehen, vor 2004 wird das Gesetz kaum bereinigt.
Quelle: newsByte