Das Gesetz wurde mit 22'434 Ja- (64,9%) zu 12'121 Nein-Stimmen (35,1%) angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 36,8%.
Mit E-Government ist der elektronische Verkehr zwischen dem Bürger und den öffentlichen Verwaltungen gemeint. Konkret geht es um Praktisches wie etwa eine künftig vollständig elektronisch ausgefüllte Steuererklärung, das Herunterladen amtlicher Formulare oder den Verkehr mit Amtsstellen über Mails und Internet.
Das Gesetz verhindert aber auch, dass etwa Gemeinden unterschiedliche Elektroniksysteme einführen. Dazu hat der Schwyzer Kantonsrat im April ein kantonales Gesetz erlassen. Es regelt den Einsatz von elektronischen Informations- und Kommunikationstechnologien im Kanton. Das Gesetz bestimmt die Abläufe und die Finanzierung beim Aufbau und Betrieb von Informatiklösungen im E-Government.
Der Regierungsrat schreibt dazu in seinem Abstimmungsbüchlein: «Damit wird eine bürgernahe und wirtschaftsfreundliche Verwaltungstätigkeit unterstützt.» Der Kantonsrat hat die Vorlage mit 61 zu 25 Stimmen angenommen.
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Quelle/Source: Zisch, 27.09.2009
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