Today 229

Yesterday 625

All 39464570

Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Die kantonsrätliche Kommission zum E-Government-Gesetz (elektronische Verwaltungsführung) hat den Entwurf über das Rahmengesetz an den Kantonsrat überwiesen – mit einer Änderung.

Abweichend zum regierungsrätlichen Vorschlag entschied sich die Kommission für Vorberatung des E-Government-Gesetzes für eine Erweiterung der E-Government-Kommission, heisst es in einer Mitteilung. Neu soll dieses Gremium neun Mitglieder umfassen: vier aus dem Kantonsrat, vier Vertreter der Gemeinden und Bezirke sowie der Vorsteher des zuständigen Finanzdepartements. Somit erhalte jede Fraktion eine Vertretung.

Die Kommission folgte dem Vorschlag des Regierungsrates, die Finanzierung von E-Government-Lösungen als Verbundaufgabe zu konzipieren, heisst es weiter. Die Realisierungs- und Betriebskosten für E-Government-Projekte sollen zwischen dem Kanton (50 Prozent) und den Bezirken (25 Prozent) und Gemeinden (25 Prozent) geteilt werden. Ebenso sollen die Betriebskosten für das Kantonsnetzwerk aufgeteilt werden.

Die Investitionskosten ins Kantonsnetz werden weiterhin voll vom Kanton getragen. Ein ähnliches Kosten – Verteilprinzip werde bereits in der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs angewandt, heisst es weiter.

Der Gesetzesentwurf soll im April vom Parlament verabschiedet und im September dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.

---

Autor(en)/Author(s): ana

Quelle/Source: Zisch, 05.02.2009

Bitte besuchen Sie/Please visit:

Go to top