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Friday, 5.07.2024
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Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, den Entwurf zu einem Gesetz über das E-Government in die Vernehmlassung zu schicken.

Im Januar 2007 hatte der Regierungsrat laut einer Medienmitteilung der Staatskanzlei Schwyz seine grundsätzliche Zustimmung zu den Absichten des Bundes betreffend E-Government gegeben und darauf abgestimmt im gleichen Jahr dem Kantonsrat einen Strategiebericht zum E-Government im Kanton Schwyz vorgelegt.

Doppelspurigkeiten verhindern, Zusammenarbeit regeln

Mit dem in die Vernehmlassung geschickten Entwurf für ein Gesetz über das E-Government soll eine bürgernahe, effiziente und wirtschaftliche Verwaltungstätigkeit durch den Einsatz von elektronischen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Verbund zwischen Kanton, Bezirken und Gemeinden unterstützt werden, heisst es in der Mitteilung.

Der Regierungsrat beabsichtige, die IKT gezielt zum Nutzen der verschiedenen Anspruchsgruppen einzusetzen und weiterzuentwickeln. Kostspielige Doppelspurigkeiten sollen verhindert und Synergien bestmöglich zum Tragen gebracht werden. Das Rahmengesetz regelt die Aufgaben- und Lastenverteilung sowie die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Bezirken und Gemeinden zur Sicherstellung funktionsfähiger, insbesondere auf dem Kantonsnetzwerk basierender E-Government-Lösungen, heisst es.

Vernehmlassung bis Mitte Oktober

Eine E-Government-Kommission, die sich aus Vertretern von Kanton, Bezirken, Gemeinden und der Wohnbevölkerung zusammensetzt, soll überschaubare E-Government Projekte initiieren. Die Gemeinden und Bezirke werden laut Mitteilung gestützt auf Vorstudien konsultiert. Eine qualifizierte Mehrheit gebe den Weg frei zur Weiterverfolgung von konkreten Projekten, wie beispielsweise die zentrale Beschaffung einer Signatur- und Verschlüsselungstechnologie.

Die Projektpartner kommen entsprechend dem erzielten Nutzen anteilsmässig für die Kosten auf, heisst es weiter. Dabei trage der Kanton gemäss Vorlage 50 Prozent der Investitions- und Betriebskosten, die Bezirke und Gemeinden teilen sich in die andere Hälfte. Die Oberaufsicht über Aufbau und Weiterentwicklung des E-Government übt der Regierungsrat aus. Er entscheide unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Kantonsrates und der Mitbestimmungsrechte der Bezirke und Gemeinden über die Bereitstellung von E-Government-Lösungen. Die Vernehmlassung zum Gesetz über das E-Government im Kanton Schwyz dauert bis zum 15. Oktober. Der Regierungsrat nimmt in Aussicht, die Vorlage im Herbst 2009 den Stimmberechtigten zum Entscheid vorzulegen.

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Autor(en)/Author(s): ana

Quelle/Source: Zisch, 10.07.2008

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