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Friday, 5.07.2024
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Online-Wahlen in Wassenaar-Land

Wie die Schweizer Bundeskanzlei am Sonntag mitgeteilt hat, sind anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 1. Juni wieder zwei Versuche mit Internet-Wahlsystemen durchgeführt worden.

Der erste Test fand in den Gemeinden Bertschikon, Bülach und Schlieren im Kanton Zürich statt. Dort hatten 17.777 Wahlberechtigte die Möglichkeit, über das Internet ihre Stimme abzugeben. Davon machten 1.209 Personen Gebrauch. Der Test war der vierte Versuch mit Internet-Voting im Kanton Zürich.

Im französischsprachigen Kanton Neuenburg hatten 8.000 Wahlberechtigte die Möglichkeit, sich via Internet an den Abstimmungen zu beteiligen. Insgesamt 1.593 dieser Bürger nutzten diese Option. In Neuenburg laufen die Abstimmungen über den elektronischen Behördenschalter "Guichet Unique", für den sich der Wahlberechtigte angemeldet haben muss, um an der Wahl via Internet teilnehmen zu können.

Mitteilung der Schweizer Bundeskanzlei

E-Voting für Auslandsschweizer

Als Novum durften in Neuenburg nun auch Auslandsschweizer, die sich beim "Guichet Unique" registriert hatten, am Internet-Voting teilnehmen. Diese mussten allerdings in einem EU-Land oder in einem Unterzeichnerstaat des Wassenaar-Abkommens wohnhaft sein. Im Wassenaar-Abkommen, zu dessen Unterzeichnern auch die USA gehören, ist unter anderem die Exportkontrolle kryptografischer Technologien geregelt.

Laut Auskunft der Berner Bundeskanzlei liefen die Internet-Abstimmungen ohne technische Probleme ab, die Vorgaben des Bundes seien erfüllt worden.

Mehr zum Thema: E-Voting: E-Voting: "Eine Frage des Vertrauens"

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Quelle/Source: futurezone, 02.06.2008

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