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Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Am 1. April 2008 tritt die Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern über die technischen und grafischen Anforderungen an die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung in Kraft. Aus diesem Anlass informierte das Departement über seine wichtigsten E-Projekte. Dazu gehören zum Beispiel der einheitliche Unternehmensidentifikator (UID), die Volkszählung 2010, die neue AHV-Nummer sowie die elektronische Akten-, Daten- und Geschäftsverwaltung.

An einer Medienkonferenz in Bern stellte der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern, Bundesrat Pascal Couchepin, eine breite Palette von E-Projekten aus seinem Departement vor. Einheitliches Ziel der Anstrengungen: die administrativen Tätigkeiten sollen bürgernah, effizient und ökonomisch gestaltet werden. Eine wichtige Voraussetzung für E-Government ist der Aktionsplan zur elektronischen Geschäftsverwaltung.

Die Verordnung des EDI über die technischen und grafischen Anforderungen an die Versichertenkarte ist das letzte Element der Gesetzgebungsarbeiten rund um die Einführung der Versichertenkarte. Sie regelt die grafischen Anforderungen und spezifiziert die administrativen und medizinischen Daten der Versichertenkarte sowie das Online-Verfahren. Ausserdem erklärt sie einen Standard für verbindlich, der die technischen Grundanforderungen an das System definiert. Im Laufe des nächsten Jahres werden alle Versicherten eine solche Karte von ihrer Krankenversicherung erhalten.

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Autor(en)/Author(s): Katja Zürcher-Mäder

Quelle/Source: Bundesverwaltung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 01.04.2008

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