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Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Der Bundesrat hat ein Vorgehenskonzept zur Einführung einer einheitlichen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) genehmigt. Bis 2011 wird jedem Unternehmen in der Schweiz eine UID zugeteilt. Die einheitliche Identifikationsnummer vereinfacht den Verkehr der Unternehmen mit den Behörden und ist eine wichtige Voraussetzung zur Weiterentwicklung von E-Government in der Schweiz.

Mit der Einführung einer einheitlichen UID werden mehrere Ziele verfolgt. In erster Linie geht es um die Vereinfachung des Verkehrs der Unternehmen mit der Verwaltung. Die Unternehmen sollen mittelfristig alle ihre Behördenkontakte mit einem einzigen Identifikator abwickeln können. Die heutige Vielzahl von unterschiedlichen Identifikationsnummern ist sukzessive zu reduzieren und durch die neue einheitliche UID zu ersetzen. Daneben sollen mit der UID auch der Datenverkehr und der Datenaustausch innerhalb der Verwaltung effizienter gestaltet und wesentliche Grundvoraussetzungen für die Weiterentwicklung von E-Government geschaffen werden.

Als Referenzregister für die UID dient das Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) des BFS, das mit rund 700'000 Einträgen den grössten Teil der heute bestehenden Unternehmen abdeckt. Als UID wird die im BUR bereits zugeteilte Unternehmensnummer verwendet. Diese Nummer ist zufällig, enthält keine Informationen (nicht-sprechend) und besteht aus neun Ziffern. Um die schweizerische Herkunft der Nummer sichtbar zu machen, wird ihr die Landesidentifikation "CHE" vorangestellt (CHE-999.999.998).

Das Realisierungskonzept sieht vor, dass aufgrund einer neuen gesetzlichen Grundlage bis 2011 allen Unternehmen in der Schweiz, inklusive den landwirtschaftlichen Betrieben, eine UID zugeteilt wird. Die Unternehmen können für Kontakte mit den wichtigsten Verwaltungsstellen des Bundes ab diesem Zeitpunkt die UID als Identifikator verwenden. Diese Verwendung soll bis 2015 auf weitere Verwaltungsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden ausgedehnt werden.

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Autor(en)/Author(s): Ernst Matti & Fabio Tomasini

Quelle/Source: Bundesverwaltung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 21.02.2008

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