Today 256

Yesterday 577

All 39466538

Monday, 8.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
E-Government-Pilotprojekt der Städte und Kantone St. Gallen und Zürich

Entlastung im Zügelstress: Wer von St. Gallen nach Zürich oder von Zürich nach St. Gallen sowie innerhalb dieser Städte umzieht, kann die Behördenformalitäten erstmals via Internet (www.umzug.sg.ch) erledigen.

Am 12. April startet ein entsprechender Pilotversuch. Voraussetzung zur Nutzung des Internet-Dienstes ist die am Mittwoch lancierte elektronische Unterschrift, eine Art digitale Identitätskarte der Post, mit der die Identität eindeutig festgestellt werden kann. Die Swisscom bereitet diese sogenannte digitale Signatur derzeit ebenfalls vor.

Eingeschränkter Nutzerkreis

Der Umzugsservice kann vorerst nur von volljährigen, unverheirateten Personen, die nicht mit Kindern zusammenleben, genutzt werden. Nutzen sie den Dienst, werden ihre Daten vollautomatisch in den städtischen Behördenregistern aktualisiert. «Der Gang ins Kreisbüro oder das Stadthaus sowie aufs Strassenverkehrsamt entfällt», sagte Behrens.

Wer das Angebot nutzt, dem werden während der Pilotphase in Zürich die amtlichen Gebühren von rund 20 Franken erlassen. Ausserdem erhält er eine Prämie von 50 Franken. In der Stadt Zürich finden pro Jahr etwa 20 000 Umzüge statt. In Richtung St. Gallen seien es etwa 60, sagte Carmen Koch, Leiterin Stabsstelle E-Government Staatskanzlei des Kantons Zürich.

Schweizer Premiere

Mit dem Umzugsprojekt werde in der Schweiz erstmals ein behördenübergreifender Prozess als E-Governmentlösung realisiert, der sowohl die horizontale Verwaltungsebene (Kanton–Kanton) als auch die vertikale Ebene (Kanton–Gemeinde) abdecke, sagte Koch bei der Vorstellung am Mittwoch weiter.

Projekt ausweiten

Mit dem Pilotprojekt sollen Erfahrungen für elektronische Prozesse zwischen Bürgerschaft und Behörden gesammelt werden. Ziel ist es, auf diesem Portal den elektronischen Umzug für die Einwohnerinnen und Einwohner weiterer Kantone und Gemeinden zu ermöglichen.

---

Umzugskriterien

Der Umzugsservice von St. Gallen nach Zürich ist für Schweizerinnen und Schweizer sowie ausländische Staatsangehörige der EG/Efta-Staaten mit einem Ausländerausweis B, C oder L möglich. Der Ausweis L muss jedoch für die Dauer eines Jahres ausgestellt sein. Wochenaufenthalter sowie Nebenniederlasser und Nebenniederlasserinnen können den Umzugsservice nicht benutzen.

Innerhalb der Stadt St. Gallen ist der Umzugsservice für Schweizer sowie ausländische Staatsangehörige mit einem Ausländerausweis B, C oder L möglich.

Autor(en)/Author(s): (sda/cz)

Quelle/Source: St. Galler Tagblatt, 07.04.2007

Go to top