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Monday, 8.07.2024
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Der Bundesrat hat für die eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Juni 2007 weiteren Tests mit der elektronischen Stimmabgabe in den Kantonen Neuenburg und Zürich zugestimmt.

Nach den erfolgreichen Einsätzen ihrer Systeme zur elektronischen Stimmabgabe dürfen die Kantone Neuenburg und Zürich im Rahmen der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Juni 2007 wiederum einen Teil ihres Elektorats zur elektronischen Stimmabgabe zulassen. Im Kanton Zürich sind die Stimmberechtigten der Gemeinden Bertschikon, Bülach und Schlieren vorgesehen. Für den Kanton Neuenburg hat der Bundesrat beschlossen, maximal 6'000 im Kanton wohnhafte Stimmberechtigte zuzulassen. Es handelt sich dabei ausschliesslich um Stimmberechtigte, die im "Guichet Unique", dem kantonalen E-Government-Portal, registriert sind.

Für die elektronische Stimmabgabe wird den ausgewählten Personen mit dem Stimmrechtsausweis per Post ein Geheimcode zugestellt. Der Stimmrechtsausweis mit Informationsunterlagen ermöglicht den Zugriff auf das elektronische Abstimmungssystem. Anschliessend kann ein elektronischer Stimmzettel ausgefüllt werden. Durch die Eingabe des Geheimcodes wird die Stimme rechtskräftig übermittelt und in die elektronische Urne abgelegt. Wie bei der brieflichen Stimmabgabe, können auch elektronische Stimmen ab dem Erhalt der Stimmrechtsausweise bis zum Samstagmittag vor dem Abstimmungssonntag abgegeben werden. Die Stimmabgabe ist von allen handelsüblichen Computergeräten mit Internet-Anschluss aus möglich. Im Kanton Zürich können wahlweise auch Handys mit SMS-Funktion eingesetzt werden. Die Stimmabgabe erfolgt anonym, das Stimmgeheimnis bleibt gewahrt.

Autor(en)/Author(s): Nadja Braun

Quelle/Source: Bundesverwaltung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 04.04.2007

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