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Monday, 8.07.2024
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Ab 2009 müssen alle Patienten ihre Versichertenkarte vorweisen, wenn sie Leistungen bei Ärzten, Spitälern oder Apotheken beziehen und über die Krankenversicherung abrechnen wollen. Angeordnet hat dies der Bundesrat.

Mit der Versichertenkarte will der Bundesrat die Abrechnung von Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vereinfachen und die Effizienz erhöhen. Das Parlament hat im Herbst 2004 mit einem Artikel im Krankenversicherungsgesetz (KVG) die rechtliche Grundlage dazu geschaffen.

Dank der elektronischen Erfassung der Versichertendaten (Name der versicherten Person, Sozialversicherungsnummer, Name der Krankenkasse) soll der administrative Aufwand bei der Abrechnung reduziert werden. Fehler in der Datenerfassung und Rückfragen werden so vermieden.

Im Verlaufe des Jahres 2008 erhalten alle Versicherten von ihrer Kasse einen Ausweis im Kreditkartenformat. Die Daten sind auf der Karte gespeichert. Für die Leistungserbringer sind sie über eine Datenbank abrufbar. So können Ärzte, Spitäler oder Apotheken die Daten bei der Abrechnung elektronisch erfassen.

Freiwillige Zusatzangaben

Auf freiwilliger Basis erhalten die Versicherten zudem die Möglichkeit, gewisse medizinische Angaben wie aktuelle Krankheiten, Unfallfolgen oder Allergien auf der Karte zu speichern. Diese Daten müssen von einem dazu berechtigten Leistungserbringer erfasst werden – in der Regel von einem Arzt.

Von dieser Möglichkeit erhofft sich der Bundesrat eine Verbesserung der Qualität und der Sicherheit in der medizinischen Versorgung besonders in Notfallsituationen. Mit dem Angebot werden weder bestehende Ausweise ersetzt noch wird ein elektronisches Patientendossier eingeführt.

Vielmehr können die Patientinnen und Patienten im Notfall oder bei geplanten Konsultationen den Leistungserbringern wichtige Informationen über ihre Person und ihre Gesundheit zugänglich machen. Jeder Zusatzeintrag ist für die versicherte Person freiwillig und kann auf Wunsch jederzeit gelöscht werden.

Datenschutz gewährleistet

Die persönlichen Daten sind als «Mitteilung» oder «Hinweis zur Beachtung» zu verstehen. Die Informationen sind nicht gleichwertig mit einem ärztlichen Überweisungsbericht. Dennoch können die Patientinnen und Patienten die Daten auf der Karte mit einem PIN-Code schützen. Aus Gründen des Datenschutzes erhalten die Krankenkassen keinen Einblick in die persönlich-medizinischen Daten der Versicherten. Die Leistungserbringer ihrerseits sind nicht verpflichtet, ihren Patienten die Aufnahme der medizinischen Daten auf die Versichertenkarte anzubieten.

Der Vorstand der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) hat gestern eine Absichtserklärung zu eHealth verabschiedet. Basis der Patientenidentifikation soll die Versichertenkarte sein. Ziel ist ein lebenslanges Patientendossier. Damit lasse sich bis 2012 der vernetzte und landesweite Austausch medizinischer Daten ermöglichen. Bis 2015 soll ein lebenslanges elektronisches Patientendossier für alle Einwohnerinnen und Einwohner aufgebaut werden, heisst es weiter.

Autor(en)/Author(s): sda

Quelle/Source: espace, 15.02.2007

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