Today 60

Yesterday 946

All 39524202

Sunday, 8.09.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Ab 2008 sollen die Personenregister auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene mit einer neuen Versichertennummer als Ersatz für die AHV-Nummer miteinander verbunden werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Registerharmonisierung verabschiedet. Damit sollen Doppelspurigkeiten vermieden werden.

Ziel der am Mittwoch verabschiedeten Vorlage sind Vereinfachungen bei der Nutzung von Registerdaten durch die Statistik und beim gesetzlich geregelten Datenaustausch zwischen amtlichen Personenregistern des Bundes und der Kantone. Die Vorlage leistet damit auch einen Beitrag zur Entwicklung des E-Government in der Schweiz, wie das EDI mitteilte. Die Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden sowie die grossen Personenregister beim Bund wie beispielsweise im Ausländer- oder Zivilstandsbereich sollen für die künftigen bevölkerungsstatistischen Erhebungen und für die auf das Jahr 2010 angestrebte Modernisierung der Volkszählung genutzt werden können.

Modernisierung der Volkszählung

Die Vorlage zur Registerharmonisierung sieht zudem vor, dass die neuen Versichertennummer, welche die AHV-Nummer ab 2008 ablösen wird, als gemeinsames Merkmal in den vom RHG bezeichneten Personenregistern auf allen drei Ebenen geführt werden soll. Damit können die bestehenden gesetzlich geregelten Datenkommunikationsprozesse zwischen amtlichen Personenregistern vereinfacht werden, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) schreibt.

Heute werden in den Personenregistern auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene eigene, nicht koordinierte Personennummerierungen geführt. Der Datenaustausch zwischen diesen Registern war bisher mangels einer sicheren und eindeutlichen Identifikation der Personen nicht automatisierbar. Dies habe zu Doppelspurigkeiten geführt. So hätten beispielsweise die elektronisch vorhandenen Daten bei Umzügen immer wieder ab Papier von Hand neu erfasst und kontrolliert werden müssen.

Harmonisierte Einwohnerregister sind laut EDI eine zentrale Voraussetzung für die auf das Jahr 2010 angestrebte Modernisierung der Volkszählung, die der Bundesrat in einem Grundsatzentscheid im vergangenen Juni beschlossen hat.

Autor: AP/baz

Quelle: Basler Zeitung, 23.11.2005

Go to top