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Friday, 5.07.2024
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Anglizismen Ratschläge der Bundesverwaltung

Die Bundeskanzlei will Staatsdiener zu einem «bewussten Umgang mit der Sprache anregen». Im steten Bemühen um bürgerfreundliche Formulierungen hat die Kanzlei eine fleissige, sprachlich etwas sperrige «interdepartementale Arbeitsgruppe» gebildet. Dieses Gremium, entnehmen wir einem stilistisch leicht verbesserungsfähigen Communiqué vom Freitag, befasste sich mit einem «besonders augenfälligen Element der Fachsprachlichkeit»: den Anglizismen. Man solle «nicht der Versuchung erliegen, auf den nächstbesten Anglizismus zurückzugreifen», warnt der Aussschuss. Er empfiehlt, sich stets zu fragen, «ob es keinen gleichbedeutenden Ausdruck auf Deutsch gibt». Als Ersatz für den Begriff «e-government» schlägt er die Konstruktion «elektronischer Verkehr mit den Behörden» vor, statt «e-mail» «elektronische Post». Fürs «e-voting» fand man keine Alternative.

Dass die Ratschläge nötig sind, beweist ein Blick zurück. Am Mittwoch etwa verkündete die Bundeskanzlei, bei der Legislaturplanung wolle der Bundesrat «nach demselben Top-down-Verfahren vorgehen wie vor vier Jahren». Da ist es tröstlich zu wissen, dass wenigstens hinter dem Service public der Post noch keine Vision Zero steht und trotz weit verbreitetem New Public Management der Staat noch für die Bürger da ist und nicht umgekehrt.

Vielleicht wäre es aber besser, eine interdepartementale Arbeitsgruppe würde sich zuerst der Verfolgung sprachlicher Verbrechen im Deutschen annehmen, bevor sie Anglizismen ins Visier nimmt. In Sachen Deutsch geht die Bundeskanzlei oft mit schlechtem Beispiel voran. Wie vor drei Monaten, als sie ein Strategieseminar für Bundeskader ankündigte und dessen Ziel wie folgt umschrieb: «Interdisziplinäre und überdepartementale Analyse der Verwundbarkeiten und Risiken wie auch der Chancen der Herausforderungen an die moderne Zivilisationsgesellschaft im schweizerischen und internationalen Kontext». Deutsch formulieren ist eben nicht immer so easy.

Quelle: Aargauer Zeitung

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