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Monday, 1.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Mit Hilfe von elektronischer Verwaltung sollen die Behörden im nördlichsten Bundesland künftig bürgerfreundlicher, schneller, effektiver und kostengünstiger arbeiten. Die Grundlage dafür schafft das neue Gesetz zur elektronischen Verwaltung für Schleswig-Holstein (E-Government-Gesetz, EGovG). Klaus Schlie, Staatssekretär für Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung im Finanzministerium, stellte den Entwurf heute (24. Juli) in Kiel vor. Damit ist das Land bundesweit Vorreiter.

Unter E-Government wird der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in Verbindung mit der Optimierung von Arbeitsabläufen in der Verwaltung verstanden: „Schon dieser Ansatz ist neu. Bislang wurden bestehende Verfahren ohne Nutzung des Beschleunigungs- oder Einsparpotenzials der IT bei der jeweiligen Behörde eingesetzt. Durch das neue Gesetz wird es möglich, die elektronischen Verfahren aller Verwaltungsträger so aufeinander abzustimmen, dass die zu verarbeitenden Daten künftig ohne Komplikationen von allen betroffenen Stellen verarbeitet werden können“, erklärte Schlie. Bisher würden Land, Kreise, Gemeinden und andere Behörden mit unterschiedlichen elektronischen Verfahren arbeiten, die die Zusammenarbeit teilweise erschwerten und durch erforderliche Anpassungen unnötige Kosten verursachten. „Wir wollen gemeinsame Infrastrukturen, Basisdienste, Datenformate und Schnittstellen für den Austausch schaffen. So werden Doppelerfassungen vermieden, Fehlerquellen minimiert, die Verfahrensabwicklung beschleunigt und Kosten gesenkt“, sagte der Staatssekretär.

Von der Nutzung der elektronischen Verwaltung sollen nicht nur die Behörden selbst, sondern besonders Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen profitieren: Denn die Verfahren werden durch die vorgesehenen Maßnahmen nicht nur schneller bearbeitet, sondern auch kostengünstiger. „Für viele Firmen macht es einen erheblichen Unterschied, ob sie ihre Genehmigung nach zwei oder erst nach sechs Wochen erhalten. Daher kann E-Government auch zum Standortvorteil für unser Land werden“, betonte Schlie. Im Übrigen erhalte die IT-Wirtschaft nun verlässliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Anwendungen für die öffentliche Verwaltung. Auch diesem verständlichen Bedürfnis der privaten Wirtschaft genüge das Gesetz in vorbildlicher Weise, so der Staatssekretär weiter. Er ist sicher, dass das Regelwerk für andere Bundesländer Vorbildcharakter haben wird.

Dass die Arbeiten und Vorbereitungen in Schleswig-Holstein bundesweit Beachtung finden, zeigte sich auch beim E-Government-Wettbewerb für Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Hier schaffte das Finanzministerium Schleswig-Holstein den Einzug in die mit vier Teilnehmern besetzte Endrunde. Die Kieler präsentierten sich unter dem Titel „Verwaltungsmodernisierung Schleswig-Holstein: EU-Dienstleistungsrichtlinie, Entbürokratisierung und kooperative E-Government-Strategie Schleswig-Holstein“ für das beste strategische Gesamtkonzept. „Der Sieger wird auf einem Kongress Mitte September bekannt gegeben“, sagte Prof. Dr. Utz Schliesky, Abteilungsleiter Verwaltungsmodernisierung im Finanzministerium.

Mit der Vorlage des Gesetzentwurfes werde jetzt dokumentiert, dass in Schleswig-Holstein nicht nur Konzepte erarbeitet werden, sondern auch die Praxisumsetzung in vollem Gange sei. „Das Register für Prozessabläufe, der Einheitliche Ansprechpartner, der persönliche Assistent, die Entwicklung der E-Government-Strategie und jetzt das Gesetz - all das zeigt, wie weit wir mit der Umsetzung von Verwaltungsmodernisierung und elektronischen Verfahren sind“, sagte Schliesky.

„Wir schaffen die Grundlage für eine zeitgemäße Kommunikation der Verwaltungen untereinander sowie zwischen Verwaltung und Gesellschaft. Mit dem Gesetz erreichen wir die erforderliche Standardisierung und wahren zugleich die Eigenständigkeit der Kommunen, Kammern und unterschiedlichen Fachbehörden bei der Auswahl ihrer IT-Produkte“, erläuterte Schliesky. Er hob die Bedeutung des EGovG für die Zukunft hervor: „Die Kommunikation im Zeitalter des Papiers funktionierte nur dank einer standardisierten Schriftart. Wir schaffen nun die verbindliche Schriftart für das elektronische Zeitalter.“

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Autor(en)/Author(s): Torsten Borchers

Quelle/Source: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, 24.07.2008

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