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Monday, 1.07.2024
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Jost de Jager: „Anträge zur Breitbandversorgung jetzt stellen“

Rund 3 Millionen Euro stehen in Schleswig-Holstein bis einschl. 2010 zur Verfügung, um die ländlichen Regionen mit Breitband auszurüsten. Vor über 100 kommunalen Vertretern stellte der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Jost de Jager am 11. Juli die Eckdaten des neuen Breitband-Förderprogramms in Schleswig-Holstein vor. "Wir wollen die 300 Gemeinden, die in Schleswig-Holstein noch keinen Zugang zum schnellen Internet haben, unterstützen. Menschen, die im ländlichen Raum wohnen, sollen die gleichen Chancen haben wie Stadtbewohner, am medialen Zeitalter zu partizipieren", so de Jager. "Mit dem neuen Förderprogramm leisten wir einen wesentlichen Beitrag hierzu. Sollten die Mittel nicht ausreichen, werden wir alles unternehmen, um eine zusätzliche Unterstützung zu ermöglichen."

Jost de Jager appellierte an die Gemeinden, den Anschluss an die neuen Entwicklungen nicht zu verpassen. Förderanträge sollten jetzt gestellt werden. Berechtigt dazu sind Kommunen in Schleswig-Holstein. Sie können sich damit an die Ämter für Ländliche Räume in Husum, Kiel und Lübeck wenden. Gefördert werden Zugangstechnologien ab 1 Mbit/s im Download. Es werden Zuschüsse bis zu 60 Prozent der Fördersumme, maximal 120.000 Euro gewährt. Ebenso werden Machbarkeitsstudien, Konzepte und Beratungsleistungen gefördert. Begleitend berät das Wirtschaftsministerium bei der Antragstellung. Außerdem wird in besonderen Veranstaltungen informiert und ein Informationsflyer aufgelegt. Im Internet steht auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums ein Breitbandportal zur Verfügung. Es können auch neutrale Berater in Anspruch genommen werden.

Für die weitere Verbesserung der Breitbandanbindung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins sind das Wirtschaftsministerium und das Landwirtschaftsministerium eine enge Kooperation eingegangen und bündeln ihre Kompetenzen bei der Umsetzung des neuen Förderprogramms. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung des Agrarschutzes und Küstenschutzes“. Erst vor einer Woche hatte die EU-Kommission das Förderprogramm notifiziert, so dass jetzt die Umsetzung in Schleswig-Holstein möglich ist.

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Autor(en)/Author(s): Karin Fehlau

Quelle/Source: Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, 11.07.2008

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