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Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Schleswig-holsteinische Kommunen sind bundesweit die ersten, die jetzt ihre örtlichen Bekanntmachungen künftig auch im Internet amtlich veröffentlichen dürfen. Bisher zahlt Lübeck 185.000 Euro im Jahr für den Abdruck in der Lübecker Stadtzeitung. Das soll hier wohl auch erst einmal so bleiben.

"Wir bringen damit die Verwaltung näher an die Menschen heran", sagte Innenminister Ralf Stegner am Montag in Kiel. Das ist für Lübeck nichts neues: Mit Herausgabe der Lübecker Stadtzeitung wurden die amtlichen Mitteilungen der Hansestadt gleichzeitig unter der Adresse www.stadtzeitung.luebeck.de/amtlbek/index.html bekannt gegeben. "Insofern ist das für uns ein alter Hut", so Lübecks Pressesprecher Matthias Erz gegenüber HL-Live.de.

Neu sei bei der heute vorgestellten Kieler Verordnung, dass zukünftig auch das Internet als Medium für amtliche Bekanntmachungen ausreiche. Grundsätzlich werde in Lübeck darüber nachgedacht, die Internet-Plattform der Stadtzeitung zu verbessern. Wenn die Möglichkeit besteht, auf die Druckform zu verzichten und dadurch keine Verschlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger entstehen, wird man das in der zukünftigen Planung stärker berücksichtigen. "Das sehe ich aktuell aber noch nicht", so Erz. Lübeck wird also weiter die teure gedruckte Form nutzen.

Auch zahlreiche andere Städte und Kreise im Land sind noch nicht so weit. Innenminister Stegner appellierte am Montag an Kreise, Städte, Gemeinden und Ämter Schleswig-Holsteins, von der neuen Möglichkeit einer Veröffentlichung im Internet regen Gebrauch zu machen. Die Bürger könnten das komplette Ortsrecht unabhängig von den Dienststunden des Rathauses bequem zu Hause am eigenen Computer lesen. "Das ist bürgernah und spart Kosten bei den Kommunen", sagte Stegner.

Die neue Bekanntmachungsverordnung ist nach Ansicht von Stegner ein weiterer wichtiger Baustein eines modernen e-Government. Sie tritt am 25. November in Kraft. Bislang dürfen Kommunen in der Zeitung, in einem amtlichen Bekanntmachungsblatt wie der Lübecker Stadtzeitung und durch Aushang veröffentlichen. Entscheidet sich eine Kommune für die Bekanntmachung im Internet, finden die Bürger in ihrer Lokalzeitung oder an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde einen kurzen Hinweis, dass beispielsweise eine neue Baumschutzsatzung, ein neuer Bebauungs- oder Flächennutzungsplan oder Satzungen über Grundsteuern, Anliegerbeiträge und Straßenreinigungsgebühren beschlossen wurden. Unter der entsprechenden Internetadresse können dann die Texte in voller Länge aufgerufen und nachgelesen werden. Wer keinen Internet-Anschluss hat, kann Bekanntmachungen auch bei seiner Gemeinde einsehen.

Autor: InMi/TP

Quelle: HL-live, 14.11.2005

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