"Im Rahmen der Verfolgung von Straftaten zieht die Staatsanwaltschaft Gegenstände, darunter auch Schmuck, ein. Wir wollen einem möglichst breiten Bevölkerungskreis die Möglichkeit geben, diese Stücke zu erwerben", erläutert Staatssekretär Lischka. Bisher seien Verfalls- und Einziehungsobjekte zur weiteren Verwertung meist an den jeweils örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher gegeben worden, der sie öffentlich versteigert. Künftig sollen die Gegenstände jedoch "marktgerechter verwertet werden" – über eBay, über die Zoll-Auktions-Seite des Bundesfinanzministeriums sowie über gut eingeführte Auktionshäuser. "Es geht darum, den für den Einzelfall besten Weg zu wählen", verdeutlicht Lischka. Bei der Versteigerung über eBay werde es voraussichtlich möglich sein, höhere Erlöse zu erzielen.
Die jetzt eingestellten Schmuckstücke seien bereits beim Auktionshaus Bieberle zur Versteigerung angeboten worden, hätten dort aber keinen Abnehmer gefunden. Das Angebotslimit für die einzelnen Gegenstände beim Verkauf über eBay lege die einliefernde Justizbehörde, also in diesem Fall die Staatsanwaltschaft Magdeburg, fest. Die gesetzlichen Grundlagen für den sogenannten Verfall und die Einziehung, die grundsätzlich als Nebenentscheidungen im Strafurteil entschieden werden, bilden die Paragraphen 73 bis 76a StGB. Die Wirkung in beiden Fällen ist der Übergang des Eigentums auf den Staat. Die Verwertung dieser Gegenstände erfolgt nach den Vorschriften der Strafvollstreckungsverordnung.
Verfall und Einziehung werden durch den Richter angeordnet. Ziel des Verfalls ist die Abschöpfung von Vermögensvorteilen aus Straftaten zum Beispiel in Fällen von Rauschgifthandel. Eingezogen werden kann, was durch die Straftat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen ist und dem Straftäter gehört. Ansprüche Dritter, so zum Beispiel bei Diebstahl, gehen in jedem Fall vor. Im Jahr 2006 seien durch die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt bei 80 betroffenen Vermögen durch Einziehung und Verfall Vermögen im Wert von insgesamt über 2,6 Millionen Euro sichergestellt worden.
Lischka zufolge gelingt es aber es nicht immer, Käufer für Gegenstände wie Goldringe, Antiquitäten, Gemälde, Pelze, Autos, Computer oder Stereoanlagen zu finden. Daher soll dies nun für bestimmte Gegenstände auch über das Internet versucht werden. Erweist sich das Pilotprojekt als Erfolg, sollen sich weitere Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt anschließen. Verantwortlich für die Verkäufe von "justiz-magdeburg" ist laut Mich-Seite "das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt, dieses vertreten durch den Generalstaatsanwalt in Naumburg, dieser vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Magdeburg". Zunächst wollte die Justiz Sachsen-Anhalts unter dem Namen "Justitia-Magdeburg" bei eBay auftreten.
Autor(en)/Author(s): (pmz/c't)
Quelle/Source: Heise online, 24.08.2007