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Saturday, 23.11.2024
Transforming Government since 2001
Dieser Weg ist bundesweit beispielgebend für eGovernment

Der Staatssekretär im sachsen-anhaltischen Innenministerium, Rüdiger Erben (SPD), hat heute in Magdeburg den Startschuss für den Einsatz sicherer elektronischer Signaturen in Verwaltungsvorgängen gegeben. Der Empfänger einer auf diese Weise elektronisch signierten Nachricht kann deren Inhalt vertrauen und das Dokument verbindlich einem Urheber zuordnen.

Mit der Bereitstellung der elektronischen Signatur wird für viele Projekte und Fachverfahren der Weg zu einem echten eGovernment erst möglich", so Rüdiger Erben. "Der Weg, den Sachsen-Anhalt hier beschreitet, ist bundesweit beispielgebend." Im Gegensatz zu anderen Herangehensweisen nimmt die Signaturkarte Sachsen-Anhalts, die von Erben heute erstmals unter Echtbedingungen eingesetzt wurde, sowohl die "fortgeschrittene Signatur" als auch die "qualifizierte Signatur" auf. Das ermöglicht rechtsverbindliche elektronische Unterschriften sowohl im Geschäftsverkehr nach außen als auch in der Kommunikation innerhalb der Verwaltung.

"Sichere elektronische Kommunikation mittels Signaturen" - was ist das und wie funktioniert das?

In bislang papiergebundenen Verwaltungsprozessen aller Art können ab sofort Signaturkarten - vergleichbar mit Geld- und Kreditkarten - eingesetzt werden. Das bedeutet, dass die bisher alleinig rechtsverbindlich persönliche Unterschrift des Bearbeiters unter Dokumenten durch eine gleichwertige elektronische Unterschrift mittels Signaturkarte ersetzt wird. Damit ist die Verwendung der elektronischen Kommunikation für rechtlich verbindliche Entscheidungen im Verwaltungsalltag möglich.

Welche Daten trägt die Signaturkarte?

Die Signaturkarte trägt die beglaubigten Identifizierungsdaten des Karteninhabers (Zertifikat). Die Signaturkarte enthält ein mathematisches Schlüsselpaar, dass sich aus einem sogenannten privaten Schlüssel und einem öffentlichen Schlüssel zusammensetzt.

Was bedeutet das für den Verwaltungsalltag?

Einige praktische Beispiele:

  • ab 01. Januar 2007 bundesweite Vernetzung der Einwohnermeldeämter mit dem Zweck des vollständig elektronischen, gesicherten Datenaustauschs
  • Anwendungen in den Bereichen der elektronischen Vergabe, dem elektronischen Mahnverfahren und Fördermittelverfahren in Planung, Umsetzung bzw. schon im Einsatz
  • Das "elektronische Rathaus" ist keine Vision mehr

Was bedeutet das rechtlich?

  • Das Deutsche Signaturgesetz ermöglichte die Anpassung einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, u.a. der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder. Dies wird im LSA bis auf die Ebene der Aktenordnung Auswirkungen haben.
  • Durch die Gleichstellung von elektronischer Form und Schriftform ist nunmehr die elektronische Kommunikation rechtsverbindlich möglich.

Was bringt das für Wirtschaft/Handel/Verkehr?

  • Kosten- und Zeitersparnis durch Beschleunigung der Verwaltungsprozesse
  • Stärkere Ausprägung des Dienstleistungscharakters der Verwaltung durch die Eröffnung elektronisch sicherer Zugangswege zur Verwaltung "rund um die Uhr"
  • Zugriff auf die Verwaltung von "überall her"
  • bessere Unterstützung des Datenschutzes in der elektronischen Kommunikation
  • höhere Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns

Was kann der Bürger erwarten?

  • aus den Lebenslagen des Bürgers erwachsende Bedürfnisse gegenüber der Verwaltung können künftig unmittelbarer befriedigt werden

Autor(en)/Author(s): Martin Krems

Quelle/Source: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt, 11.10.2006

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