Das Landesportal wird einen Behörden-Wegweiser und Verfahrensbeschreibungen enthalten. Die Informationen werden vielfältig strukturiert und bieten komfortable Suchmöglichkeiten. So sollen Informationen zu den unterschiedlichsten Lebenssituationen wie Geburt, Heirat, Umzug, Reisepass/Personalausweis, KFZ-An- und Ummeldung etc. in einem Lebenslagenführer abrufbar sein. Zudem ist eine Stichwortsuche oder die Suche nach Zuständigkeiten vorgesehen. Ministerpräsident Milbradt: Wir sind es den Bürgern schuldig, alle technischen Möglichkeiten zu nutzen, damit wir den besten Service bieten. Der Bürger sollte sich nicht darüber den Kopf zerbrechen müssen, welche Stelle im Einzelnen zuständig ist. Bis Ende Juni 2004 wird T-Systems alle kreisfreien Städte, sämtliche Landratsämter und etwa die Hälfte der kreisangehörigen Kommunen in das neue Netz eingebunden haben.
Christian Schramm, Präsident des SSG hob hervor, dass in einem gemeinsamen Landesportal die Individualität der kommunalen und staatlichen Verwaltungs-Auftritte im Internet erhalten bleibt und Anpassungen durch die Kommunen vorgenommen werden können. Jeder Bürger kann auch über die ihm vertrauten kommunalen Internetseiten in das Portal einsteigen und die Angebote nutzen. Der Vorteil der gemeinsamen Portalslösung besteht darin, dass sich der Aufwand für Erstellung und Pflege der Informationen verringert, weil ein großer Teil (z. B. der Lebenslagenführer) gemeinsam nutzbar sind.
Die Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände vereinbarten darüber hinaus, bei der Entwicklung sowie Umsetzung der für E-Government erforderlichen Infrastruktur und Komponenten zu kooperieren und dadurch auch die Kosten zu senken. Dr. Manfred Graetz, Vize-Präsident des Landkreistages wies darauf hin, dass viele E-Government-Vorhaben auf gleiche technologische Komponenten wie z. B. Bezahlplattform, elektronische Signatur oder Formularservice zurückgreifen. Die zentrale Erstellung dieser Komponenten ermöglicht ein kostengünstiges Betreiben und weiterentwickeln der aktuellen und zukünfigen E-Government-Vorhaben, außerdem werden dadurch Parallelentwicklungen vermieden.
Quelle: Innovative Verwaltung, 19.02.2004