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Saturday, 23.11.2024
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Die gesetzlichen Krankenkassen, kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen Sachsens haben sich auf eine Rahmenvereinbarung zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geeinigt, die allerdings noch unterschrieben werden muss. Danach erhalten die Ärzte und Zahnärzte eine Kostenpauschale von 355 Euro für ein stationäres und 280 Euro für ein mobiles Lesegerät. Zusätzlich gibt es für die Aufwendungen bei der Installation und Anpassung der Praxissoftware einmalig 215 Euro.

Mit der Rahmenvereinbarung versteht sich Sachsen als Vorreiter bei der Einführung der eGK, die im vierten Quartal 2011 von den Krankenkassen ausgegeben werden soll. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft SaxMediCard feiert die kassenärztliche Vereinigung Sachsen das Abkommen als wichtiges Etappenziel bei der Einführung der eGK. Durch die zügige Vereinbarung der Kostenpauschalen sei man sicher, dass die im GKV-Finanzierungsgesetz festgelegte Aufgabe, ein Zehntel der Versicherten mit der eGK auszustatten, erreicht werde.

Auch die kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen ist mit im Boot und hat bereits eine Hotline für die Anschaffung der Lesegeräte eingerichtet. Erste Vergleiche der am Markt angebotenen, von der Gematik zertifizierten Lesegeräte zeigten, dass den Ärzten (und Krankenhäusern) eine ausreichende Auswahl bleibt.

Die Rahmenvereinbarung gilt für 6600 Ärzte respektive 2000 Zahnärzte in Sachsen und entspricht dem Vereinbarungsvorschlag (PDF-Datei), der von der kassenärztlichen Bundesvereinigung ausgearbeitet wurde, aber jeweils in den einzelnen Bundesländern mit Ausnahme der "Rollout-Region Nordrhein" wirksam werden muss. Für diese Region wurden besondere Pauschalen vereinbart, da dort die Ausgabe von funktionsfähigen Gesundheitskarten als Erstes getestet wurde. Rund 40.000 eGK sollen hier bereits ausgegeben worden sein.

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Autor(en)/Author(s): (Detlef Borchers) / (anw)

Quelle/Source: Heise online, 23.03.2011

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