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Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Pilotprojekt beim Amtsgericht Zweibrücken

Das Handelsregister, das Genossenschaftsregister und das Partnerschaftsregister des Amtsgerichts - Registergericht - Zweibrücken werden ab dem 1. Juni 2005 in elektronischer Form geführt. Dazu ist es erforderlich, alle Informationen auf den Registerblättern zu digitalisieren. Das Amtsgericht Zweibrücken wird als Pilotgericht für Rheinland-Pfalz mit der Umstellung demnächst beginnen. Hierzu wird das im Auftrag von mehreren Bundesländern entwickelte Programm "RegisSTAR" eingesetzt. Dieses Programm ist ein elektronisch geführtes Registersystem, welches die Produktion, die Archivierung und die Beauskunftung aller bestehenden oder vorzunehmenden Registereintragungen ermöglicht.

Folge der Automatisierung soll auch sein, dass die Veröffentlichung der Registereintragungen auf elektronischem Wege erfolgen und dementsprechend auch auf diesem Weg Einsicht in das Handelsregister genommen werden kann. Durch dieses System wird den am Geschäftsverkehr beteiligten Personen und Firmen ein effektiver, schneller und kostengünstiger Zugang zu den notwendigen Informationen eröffnet werden.

Mit der Umstellung ist eine Änderung der Handelsregisternummern, die zum Teil um eine Stelle ergänzt werden, verbunden. Diese Änderung ist bei der Neuauflage von Geschäftsbriefen zu beachten. Über die erfolgte Umschreibung erhalten die Beteiligten zu gegebener Zeit eine gesonderte Vollzugsmitteilung.

In der laufenden Kalenderwoche werden die Registerblätter eingescannt und stehen dem Registergericht für Auskünfte und Bearbeitung nicht mehr zur Verfügung. Ab dem 6. Juni 2005 erfolgen Handelsregistereintragungen nur noch im elektronischen Handelsregister, nicht mehr im Papierregister, das im Laufe des Monats Juni 2005 vollständig umgeschrieben und abgeschlossen wird.

Autor: (ad)

Quelle: Golem, 13.06.2005

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