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Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Abmeldung von Fahrzeugen und anderes künftig per Internet möglich

Dass die Nutzung neuer Medien in einer Behörde für die Bürger von großem Vorteil sein kann, stellt die Verkehrsabteilung des Landratsamtes in Heppenheim unter Beweis. Denn hier bedient man sich zunehmend auch des Internets, um so manche Dienstleistung schnell und unbürokratisch an den Kunden zu bringen. So gibt es etwa schon seit längerem einen Web-Service der Zulassungsstelle für das Aussuchen und Reservieren von Wunschkennzeichen. Der Kreisausschuss des Kreises Bergstraße hat nun in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, das Dienstleistungsangebot der Zulassungsstelle mit Hilfe der neuen Medien auch auf die Ebene der Stadt- und Gemeindeverwaltungen auszudehnen. Gedacht ist dabei unter anderem an die Abmeldung oder Ummeldung von Fahrzeugen, die Eintragung von technischen Änderungen oder an die Ausstellung von Ersatzfahrzeugscheinen bei Verlust.

Über eine Internet-Dienstleistung des Landratsamtes sollen den Städten und Gemeinden die entsprechenden Bausteine zur Verfügung gestellt werden, um diese Teilbereiche des Zulassungsverfahrens vor Ort abwickeln zu können. Auf diese Weise soll der Bürger künftig sein Fahrzeug auch bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung ab- und ummelden können.

Landrat Norbert Hofmann ist zuversichtlich, dass dieser bürgerfreundliche Service der Verkehrsabteilung rege genutzt werden wird: „Das Landratsamt ist zur Zeit dabei, im Rahmen des so genannten E-Government immer mehr Dienstleistungen auch auf elektronischem Weg über die neuen Medien anzubieten. Die Verkehrsabteilung übernimmt hier eine bemerkenswerte Vorreiterrolle.“

Nachdem die geplante Verfahrenserweiterung im Rahmen einer Bürgermeister-Dienstversammlung vorgestellt worden war, haben inzwischen die Städte Viernheim und Lampertheim die Übertragung der oben genannten Zulassungsaufgaben beantragt. Der Kreisausschuss des Kreises Bergstraße hat deshalb die Verkehrsabteilung beauftragt, mit den interessierten Bürgerämtern der Städte Viernheim und Lampertheim die erforderlichen Abstimmungen zu treffen.

Zunächst soll eine halbjährige Pilotphase vereinbart werden. Des Weiteren wird zu klären sein, wie die Gebühren anteilig verrechnet werden sollen, um den Kostenaufwand bei den Städten und Gemeinden abdecken zu können.

Quelle: Main-Rheiner

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