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Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Das Verwaltungsgericht im deutschen Koblenz hat auf Anfang Jahr den elektronischen Korrespondenzverkehr eingeführt. Das Gericht geht damit einen Weg als Pionier auf diesem Gebiet, da bisher der Verkehr mit den Gerichten grundsätzlich per Papier-Korrespondenz erfolgen musste. Künftig können Klagen per E-Mail eingereicht werden. Schriftsätze mitsamt Beilagen können somit elektronisch übermittelt werden. Akteneinsicht, wie sie den Beteiligten eines Verfahrens zusteht, wird online rund um die Uhr gewährt. Dabei bleibt es den Prozessparteien überlassen, ob sie sich auf herkömmlichem oder neu elektronischem Wege mit dem Gericht austauschen. Schon im vergangenen Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz als nächsthöhere Instanz den elektronischen Prozess mit Erfolg getestet und grünes Licht gegeben. Bis Mitte 2005 sollen alle Verwaltungsgerichte im Bundesland Rheinland-Pfalz den elektronischen Verkehr ermöglichen. Bei sich intern müssen die Gerichte jedoch die Akten nicht nur elektronisch sondern einstweilen weiterhin auch auf Papier führen.

Autor: (pol)

Quelle: newsByte, 03.01.2005

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