Das Verwaltungsgericht Koblenz ermöglicht jetzt für die 1. Instanz den elektronischen Rechtsverkehr. Bereits im Februar 2004 hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Pilotprojekts den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Ziel eingeführt, den Beteiligten in einem gerichtlichen Verfahren die umfassende elektronische Kommunikation und Information zu ermöglichen. Seit Beginn des neuen Jahres können beim Verwaltungsgericht Koblenz nun Klagen auch per E-Mail erhoben, Schriftsätze samt Anlagen eingereicht und vom Gericht an die Verfahrensbeteiligten übermittelt werden. Das Gericht hat hierfür ein zentrales elektronisches Postfach eingerichtet und führt elektronische Akten.
Die Justiz erhofft sich durch den elektronischen Rechtsverkehr einen schnelleren und effektiveren Informationsfluss. So können etwa die Verfahrensbeteiligten rund um die Uhr über das Internet jederzeit Einsicht in die elektronische Akte nehmen.
Um sicherzustellen, dass die elektronischen Dokumente von den Verfahrensbeteiligten und dem Gericht vollständig und unverfälscht übermittelt werden, sind die Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Eine zusätzliche Sicherheit bei der elektronischen Übertragung soll zudem eine Verschlüsselung der E-Mail bringen.
Der elektronische Rechtsverkehr stellt dabei ein zusätzliches Angebot für alle Verfahrensbeteiligten dar, die gewohnten Kommunikationswege stehen auch weiterhin zur Verfügung.
Autor: (ji)
Quelle: Golem, 03.01.2005