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Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Behördengänge gelten als zeitraubend und gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz ist die zuständige Behörde nicht immer in unmittelbarer Nähe. Deshalb werden in Rheinland-Pfalz die Weichen dafür gestellt, dass Verwaltungs-angelegenheiten nicht nur persönlich oder per Post, sondern auch auf elektronischem Weg über das Internet erledigt werden können; eGovernment heißt hier das Schüsselwort. Um die Anwendung der dazu notwendigen "elektronischen Signatur" zu fördern, haben das Ministerium des Innern und für Sport, der Landesbetrieb Daten und Information (LDI), die Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH (KommWis mbH) für die kommunalen Spitzenverbände sowie die Firma T-Systems die "Signaturinitiative Rheinland-Pfalz" vereinbart, die zum 1. Januar 2005 startet. Innenstaatssekretär Karl Peter Bruch hat diese Initiative heute in Mainz gemeinsam mit den beteiligten Partnern Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft vorgestellt und dazu aufgerufen, sich der Initiative anzuschließen. Bei Verwaltungsverfahren sind häufig Unterschriften nötig. Will man eine solche Unterschrift über das Internet abgeben, gibt es dazu die so genannte "elektronische Signatur". Wie auch bei einer Geldkarte dient als Trägermedium für eine solche Signatur eine Chipkarte. Ab 1. Januar 2005 besteht für die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, über das Internet einen Antrag für eine solche Signaturkarte zu stellen. Für die vom Signaturgesetz geforderte Identitätsprüfung sind künftig landesweit die Kommunalverwaltungen zuständig. Sie nehmen die Anträge an, führen eine Identifikation durch und lösen dann bei den Partnern Landesbetrieb Daten und Information (LDI) und T-Systems das weitere Verfahren von der Bestellung über die Produktion bis zur Auslieferung der Karte aus. "Das Modell ist bundesweit einmalig, weil erstmalig Gemeinden, Städte, das Innenministerium und das Trustcenter T-Systems zu einer erheblichen Vereinfachung des komplexen Prozesses beigetragen haben", wie Staatssekretär Karl Peter Bruch hervorhob. Alle 236 hauptamtlichen Kommunalverwaltungen (Städte, Verbands-gemeinden und Landkreise) und in Kürze auch alle Landesbehörden öffneten sich der neuen Technik. Jede Verwaltung solle künftig in der Lage sein, verschlüsselte und signierte Post anzunehmen.

"Die elektronische Signatur ist für die Verwirklichung von eGovernment unverzichtbar. Sie ist gerade für Rheinland-Pfalz als Flächenland besonders wichtig. Deshalb wollen wir die Anwendung der Signatur umfassend fördern. Es ist wichtig, nun gemeinsam zu beginnen und die Grundlagen für die neuen Verwaltungsabläufe zu schaffen. Deshalb wünschen wir uns eine rege Beteiligung der Wirtschaft an der Initiative. Die Wirtschaftsunternehmen werden als unmittelbare Nutznießer die ersten sein, die die elektronische Signatur einsetzen, zumal mit der gleichen Karte auch Geschäftsleute und Privatpersonen auf der selben technischen Plattform rechtssicher Geschäfte miteinander abwickeln können. Mittel- und langfristig werden jedoch auch die Bürgerinnen und Bürger die elektronische Signatur so selbstverständlich wie die Unterschrift per Hand nutzen", so der Staatssekretär.

Der Gesetzgeber habe in den letzten Jahren zahlreiche Vorschriften an die neue Technik angepasst. "Nun gilt es die Verwaltungen zu schulen und mit der Technik vertraut zu machen", so Bruch weiter. Dieser Aufgabenstellung habe sich die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen angenommen. Dort laufe am 11. Januar 2005 ein spezielles Schulungsangebot für die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter an. Die Landesverwaltung nutze die elektronische Signatur bereits seit einiger Zeit - zum Beispiel im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen - für ihre internen Zwecke, so Bruch. Ein Verfahren, das mit der elektronischen Signatur schon jetzt der Verwaltung und ihren Partnern zeitliche und materielle Vorteile bringe, sei der "elektronische Rechtsverkehr" beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz: Schriftstücke würden zwischen den Rechtsanwälten und dem Gericht elektronisch rechtswirksam ausgetauscht" dies spare Zeit und nicht unerhebliche Portokosten. Auch in einigen Kommunen könnten bereits erste Online-Anträge rechtssicher elektronisch abgegeben und elektronisch signiert werden.

Die Signaturinitiative steht allen interessierten Unternehmen und Institutionen für eine Beteiligung offen. E-Mail-Adresse: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..

Quelle: rlp inform, 07.12.2004

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