Today 254

Yesterday 662

All 39463162

Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Qualifizierte elektronische Signatur notwendig

Immer mehr Gerichte in Rheinland-Pfalz bieten die Möglichkeit, Teile der Kommunikation nicht nur über die althergebrachten Mittel wie Brief oder Telefax abzuwickeln. Nun hat auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - bundesweit als erstes Sozialgericht - den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet. Bis Ende nächsten Jahres sollen auch die Sozialgerichte in Koblenz, Mainz, Speyer und Trier folgen.

Schriftsätze und deren Anlagen können nun per E-Mail bei Gericht eingereicht werden. Weiter ist beispielsweise eine elektronische Akteneinsicht und Abfrage des Verfahrensstandes möglich.

"Mit Hilfe der neuen Technik werden Arbeitsabläufe optimiert und Verfahren beschleunigt, wovon Bürgerinnen und Bürger, die Rechtsanwaltschaft, die beteiligten Behörden und auch die Gerichte profitieren", so der Präsident des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz Ralf Bartz.

Die "Mitwirkung beim elektronischen Rechtsverkehr" ist ohne Antragstellung oder ausdrückliche Teilnahmeerklärung möglich - man braucht allerdings eine qualifizierte elektronische Signatur, um die Echtheit elektronischer Dokumente sicherzustellen.

"Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs wird den Bürgerinnen und Bürgern ein effektiver Service geboten, zugleich werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte entlastet", so Ralf Bartz.

Autor: (ad)

Quelle: Golem, 21.10.2005

Go to top