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Saturday, 14.09.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Die elektronische Signatur wirkt wie die eigenhändige Unterschrift. Die massenweise Verteilung entsprechender Chipkarten startet soeben.

Einen Strafregisterauszug, das Kindergeld oder den Meldezettel beantragen, ohne persönlich auf das Amt kommen zu müssen. Bescheide und amtliche Schriftstücke rund um die Uhr empfangen, ohne auf den Briefträger angewiesen zu sein. Mit der elektronischen Signatur und dem E-Government-Gesetz ist das keine Zukunftsmusik mehr. Schon jetzt besitzen knapp 30.000 Österreicher eine elektronische Signatur. Sie entspricht der eigenhändigen Unterschrift, macht elektronische Dokumente, die via E-Mail verschickt werden, fälschungssicher und den Absender eindeutig identifizierbar. Als Träger des Chips, auf dem die persönlichen Daten für die elektronische Signatur gespeichert sind, kommt die Bürgerkarte genauso in Frage wie Bankomatkarten oder die Chipkarten in Mobiltelefonen. Christian Rupp, Exekutivsekretär für E-Government im Bundeskanzleramt, rechnet damit, dass ab der Jahresmitte rund 4,5 Millionen, bis 2006 etwa zehn Millionen Chipkarten mit Bürgerkarten-Funktion im Umlauf sein werden. Alleine 22.000 Studentenausweise im Chipkartenformat, die die Voraussetzungen für die elektronische Signatur mitbringen, werden demnächst an der Wirtschaftsuniversität Wien ausgegeben.

Reinhard Posch, Leiter der Stabsstelle Informations- und Kommunikationstechnologie im Bundeskanzleramt, schätzt, dass noch heuer bis zu zehn Prozent der Österreicher die elektronische Signatur verwenden werden.

"Die elektronische Signatur hat die technische Reife. Es fehlt aber bislang an Anwendungsmöglichkeiten", begründet Erwin Vöhls, Leiter der Strategieabteilung in der Wirtschaftskammer, warum sich die elektronische Signatur auch drei Jahre nach ihrer Einführung noch nicht durchgesetzt hat.

Behörden und Wirtschaft sind bislang nicht im erwarteten Ausmaß auf diese Technologie aufgesprungen, und das, obwohl nach Angaben der Statistik Austria 91 Prozent der österreichischen Unternehmer mit einer eigenen Homepage im Netz vertreten sind. Mit dem E-Government-Gesetz, das Ende Jänner im Nationalrat beschlossen wurde und das mit 1. März in Kraft treten wird, gibt es für die Behörden nun klare Vorgaben, wie sie ihre Anwendungen auszurichten haben. Mit dem neuen Gesetz wird sich auch das behördliche Zustellwesen ändern. Bescheide und amtliche Schriftstücke können dann nicht mehr vom Briefträger zugestellt, sondern auch elektronisch, sofern der Empfänger über die elektronische Signatur verfügt. "Noch in diesem Jahr soll der Probebetrieb beginnen." Große Anbieter wie Post, Siemens und Wirtschaftskammer wollen beim neuen Zustellsystem mitmischen, sagt Christoph Reissner von A-Trust, dem einzigen Anbieter von Zertifikaten für die sichere elektronische Signatur.

Als jüngste Anwendung ist seit Dezember des Vorjahres die E-Billing-Verordnung in Kraft: Sie schafft den Rechtsrahmen, den Vorsteuerabzug auf elektronischem Weg geltend zu machen. In Bezug auf den Kontakt mit Behörden gebe es für die Bürger die freie Wahl, meint Rupp: "Jeder, der will, kann E-Government nützen, aber keiner muss."

Massive Bedenken von Datenschützern, dass mit der Bürgerkarte Missbrauch betrieben werden könnte und die mit ihr abrufbaren Daten nicht ausreichend geschützt seien, weist Rupp zurück: "Die Verwaltung wird gläsern, nicht der Bürger."

Quelle: Die Presse, 08.02.2004

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