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Saturday, 14.09.2024
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Opposition aber hat Bedenken: Die Gefahr, dass ein "gläserner Bürger" entstünde, sei nicht gebannt

Wenn es nach Georg Schmidt ginge, dann sollte man die Bürgerkarte immer in Verwendung haben: "Der elektronische Schlüssel ist der sicherste Wohnungsschlüssel, die sicherste Wegfahrsperre für das Auto, ein effektiver Schutz des Computers davor, dass jemand anderer darauf herumtippt. Man kann sie verwenden wie die Bankomatkarte oder wie die Sozialversicherungskarte. Hauptsache, man verwendet sie - dann fällt einem auch sofort auf, wenn sie einmal weg sein sollte." "Da passt man auf, wie man heute schon auf die Bankomatkarte aufpasst"

Schmidts Interesse daran, dass möglichst viele Österreicher möglichst oft zur Bürgerkarte greifen, verweist auf einen wichtigen Sicherheitsaspekt: Nur eine ständig verwendete Karte wird von den Benutzern als wertvoll und damit schützenswert empfunden - "da passt man auf, wie man heute schon auf die Bankomatkarte aufpasst". Aber ganz uneigennützig ist Schmidts Sorge nicht: Er ist Geschäftsführer des Unternehmens IT Solution. Und dieses wiederum ist Anbieter von Standardsoftware für die digitale Signatur.

Verwaltungsvereinfachungen

Dabei geht es um mehr als den Ersatz des Kugelschreibers durch Karte und Code. Wenn die digitale Signatur mit der Bürgerkarte und den bei den Behörden bereits vorhandenen elektronischen Akten zusammengespielt wird, dann entstehen daraus beachtliche Verwaltungsvereinfachungen.

Hier aber haken die Kritiker des am Donnerstag von der Koalition beschlossenen Gesetzes ein: "Dieses Gesetz trägt die Handschrift der Interessen der Verwaltung, nicht jene der Interessen der Bürger", argumentiert SPÖ-Menschenrechtssprecher Walter Posch.

Verknüpft

Dazu kommt aus Sicht der Datenschützer, dass die Interessen der Verwaltung möglicherweise ganz andere sind, als den Bürgern gesagt wird. Einer der Hauptkritikpunkte ist, dass die nötigen personenbezogenen Daten für elektronische Amtswege nur vom Innenministerium zusammengeführt werden können - die Unterlagen werden über die Stammzahlen des Melderegisters (die eine eindeutige Zuordnung der Personen ermöglichen) verknüpft. Nun könnten aber polizeiliche Wünsche überhand nehmen, die so verknüpften Daten auch anders zu nutzen - nämlich für Rasterfahndungen.

Hans Zeger von der Arge Daten hat bereits im Vorfeld des Parlamentsbeschlusses kritisiert, dass das System die Menschenwürde berühre, weil es objektiv zur Überwachung geeignet sei.

Die Koalitionsparteien teilen diese Bedenken nicht. "Durch E-Government profitieren in erster Linie die Bürger", sagt etwa FP-Abgeordnete Elke Achleitner, "die Abläufe in der Verwaltung werden beschleunigt, die Bürger haben jederzeit Zugang."

Sechs Millionen Karten

Vorausgesetzt, die Sache wird auch wirklich von den Bürgern angenommen. Dafür sollen an die sechs Millionen Karten sorgen - denn die Bürgerkartenfunktion soll auf Bankomatkarten ebenso wie auf Sozialversicherungskarten passen.

Zweifel bleiben: Auch im Geschäftsbereich hat sich die digitale Signatur längst nicht so schnell durchgesetzt wie erwartet. Zwar kann Schmidt darauf verweisen, dass elektronische Dokumente längst reibungslos und fälschungssicher übertragen werden - bisher aber sind nach Angaben der Kritiker aus der SPÖ erst rund 30.000 Personen auf die elektronische Unterschrift umgestiegen.

Autor: (Conrad Seidl)

Quelle: Der Standard, 30.01.2004

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