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Friday, 30.08.2024
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Hofmann: Behördenverfahren künftig schneller und kostengünstiger -Weiterer Schritt in Richtung Bürokratieabbau, Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung

Das heute im parlamentarischen Verfassungsausschuß verabschiedete E-Government-Gesetz bedeute eine entscheidende Aufwertung des Wirtschaftsstandortes Österreich, so der Bundesobmann des Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW), NAbg. Max Hofmann. Ziel des Gesetzes sei es, den Einsatz moderner Kommunikationstechnologien bei Kontakten zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden zu forcieren und so mehr Effizienz und Kostenersparnisse zu erreichen. "Damit wird auch die langjährige Forderung des RFW nach Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung weitgehend umgesetzt", so Hofmann. Entscheidende Inhalte des E-Government-Gesetzes seien Regelungen über eine neue "Bürgerkarte" als Mittel zum elektronischen Identitätsnachweis, über ein "Standarddokumentenregister" zum elektronischen Nachweis von wichtigen Personenstands- und anderen Daten sowie über ein technisch sicheres Verfahren der elektronischen Zustellung von behördlichen Schriftstücken.

Bei der neuen "Bürgerkarte" handle es sich nicht um eine Karte im herkömmlichen Sinn, vielmehr könne deren Funktionalität mit allen Trägermedien verbunden werden, die für eine sichere elektronische Signatur in Frage kommen, das betreffe Chip-Karten ebenso wie etwa Mobiltelefone. Zweck der "Bürgerkarte" sei es, im Verkehr mit Behörden einen elektronischen Identitäts- und Echtheitsnachweis unter gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes zu ermöglich.

Besonders für Unternehmer bringe das e-Government-Gesetz, das kommende Woche im Nationalrat beschlossen werden soll, wesentliche Vorteile. "Durch die Möglichkeit, künftig alle Serviceleistungen der Verwaltung ohne Rücksicht auf die Amtsstunden nutzen zu können, werden Behördenverfahren wesentlich beschleunigt sowie Zeit und Kosten eingespart. Dazu werden Ansuchen bei Behörden, die in Hinkunft unter Verwendung der "Bürgerkarte" eingebracht werden, von Gebühren befreit", so Hofmann, der auch neue Bestimmungen im Zustellgesetz begrüßt, wodurch sich Unternehmer auch das Abholen von hinterlegten behördlichen Schriftstücken ersparen.

Der damit verbundene Wettbewerbsvorteil heimischer Unternehmen und die gesteigerte Attraktivität Österreichs als Wirtschaftsstandort werde sich langfristig auch positiv auf die Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze auswirken, ist Hofmann überzeugt.

Quelle: presseportal.at, 22.01.2004

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