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Friday, 30.08.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Beschleunigung der Verwaltung und Zugang rund um die Uhr

"Durch E-Government profitieren in erster Linie die Bürger", zeigte sich heute die freiheitliche Abgeordnete Elke Achleitner überzeugt. "Die Abläufe in der Verwaltung werden beschleunigt und die Bürger haben jederzeit Zugang zur Verwaltung." Die alte FPÖ-Forderung nach einer schlanken Verwaltung werde dadurch endlich Wirklichkeit. Das E-Government-Gesetz sei ein neuer spannender Aspekt der Verwaltungsmodernisierung und bringe eine Reform der inneren Abläufe, führte Achleitner weiter aus. Es steigere die Effizienz, stimme die Abläufe besser auf die Kunden ab und konzentriere Kompetenzen. Auch das One-Stop-One-Shop"-Prinzip werde dadurch verwirklicht, es gebe nur mehr einen Ansprechpartner für ein Verfahren, auch wenn dieses behördenübergreifend sei. E-Government bedeute aber auch Non-Stop-Government: Die Bürger hätten damit rund um die Uhr Zugang zur öffentlichen Verwaltung, und zwar aufgrund des Multi-Channel-Prinzips über die verschiedensten Medien, wie etwa Internet, Telephon (Mobil und Festnetz), SMS, öffentliche Terminals, Call Center etc. Durch die Verkürzung des Durchlaufs und der Abwicklungszeiten steige auch die Verwaltungstransparenz.

Österreich habe die Wichtigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien für die öffentliche Verwaltung früh erkannt, hob Achleitner lobend hervor. Es handle sich hier um ein strategisches Kernthema. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden müsse man nun die Voraussetzungen dafür schaffen, daß Österreich im Aktionsplan eEurope einen Platz unter den ersten fünf einnehme; derzeit befinde es sich auf Platz 11 von 18 Plätzen.

"Mit dem E-Government-Gesetz wird ein neues Instrument für die sichere elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden geschaffen", betonte Achleitner. "Die Einsparungsmöglichkeiten und Effizienzsteigerungspotentiale der elektronischen Kommunikationsform werden ausgeschöpft." Das Gesetz enthalte unter anderem besondere Regelungen über die Bürgerkarte als Mittel zum elektronischen Identitätsnachweis samt elektronischer Signatur sowie über ein Standarddokumentenregister mit elektronischem Nachweis von wichtigen Personenstandsdaten. Weiters werde im heutigen Ausschuß ein Entschließungsantrag eingebracht, in dem die Bundesregierung ersucht werde, ihre Bemühungen in Richtung einer gesamtösterreichischen Geodatenpolitik weiter fortzusetzen.

Quelle: presseportal.at, 22.01.2004

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