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Friday, 30.08.2024
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Gesetzestext konzentriert sich auf BürgerInnenkarte und verletzt Datenschutz

Anläßlich des heutigen ExpertInnen-Hearings im Verfassungsausschuß über die Regierungsvorlage zum E-Governmentgesetz wiederholt die KonsumentInnensprecherin der Grünen, Gabriela Moser, ihre Kritik, dass das Gesetz nicht e-Government regle, sondern die elektronische Personenkennzeichnung. "So werden gläserne BürgerInnen statt gläserner Behörden geschaffen", so Moser. "Insgesamt öffnet das E-Governmentgesetz die Pforten zum Überwachungsstaat, statt Verwaltungsbarrieren abzubauen und bürgerInnennahe Standards festzusetzen. Die Chancen, neue Technologien in Richtung demokratischer Partizipation anzuwenden, werden gänzlich verspielt!", kritisiert Moser Aus Datenschutzsicht ergeben sich folgende Kritikpunkte: Es soll für unterschiedliche Bereiche der öffentlichen Verwaltung unterschiedliche, sog. bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) geben, allerdings fehlt eine Abgrenzung dieser Bereiche. Dadurch besteht die Gefahr, dass eine relativ weitgehende Verknüpfung von Daten möglich sein wird.

Bisherige Signatur-Standards werden unterschritten: eine Übergangsbestimmung sieht für eine bestimmte Zeit für genau jene Verfahren, wo vom Signaturgesetz eine sichere Signatur gefordert wird, eine "Verwaltungssignatur" vor, die weniger sicher ist. Da die Datenschutzkommission bereits derzeit an Arbeitsüberlastung leidet, soll offenbar die tatsächliche Verwaltung der Personenkennzeichen im BMI erfolgen, womit dieses faktisch Einblick in alle elektronisch geführten Behördenwege erhält. Insgesamt sind die Datenschutzprobleme massiv und - wegen teilweise sehr unklarer und verworrener Regelungen - gar nicht in ihrer ganzen Reichweite absehbar.

Im ganzen Entwurf finden sich zudem keine Hinweise auf die Bereitstellung von Leistungen und Services für BürgerInnen durch die öffentliche Hand in Form des E-Governments. BürgerInnenrechte wie z.B. jenes auf Informationserteilung, auf Vertraulichkeit, etc. fehlen ebenso wie Leistungsstandards bei Amtsbesuchen von BürgerInnen. Entgegen den Anforderungen der BürgerInnennähe fehlt der Regierungsvorlage eine klare, leichverständliche Ausdrucksweise. Menschen mit Behinderung/besonderen Bedürfnissen werden überhaupt nicht berücksichtigt. BürgerInnen, die weiterhin Amtswege persönlich erledigen, werden finanziell benachteiligt.

Der Gesetzesentwurf enthält auch keine Kostenschätzung, es ist nur äußerst vage von Einsparungspotenzialen die Rede. Die Länder und die ARGE Daten sind aber überzeugt, dass bei Umsetzung des Gesetzes hohe Kosten anfallen werden (die ARGE Daten schätzt 2-3 Mio. Euro Fixkosten für den Start der Personenkennzeichen sowie ca. 10 Euro pro verwaltetem Datensatz und Jahr).

Quelle: presseportal.at, 22.01.2004

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