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Friday, 30.08.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Müssen mit Signatur versehen werden

In Österreich sind die Bedingungen für die Rechnungslegung per E-Mail seit einer kürzlich veröffentlichen Verordnung des Finanzministeriums eindeutig geklärt. Wie die Wirtschaftskammer Österreichs [WKÖ] mitteilte, sei nun die rein elektronische Ausstellung und Übermittlung von Rechnungen unter gewissen Voraussetzungen möglich. Die Einzelrechnungen müssen dafür mit einer Signatur versehen werden.

Bisher gesandte Rechnungen per E-Mail entsprachen noch nicht den Erfordernissen des Umsatzsteuergesetzes und berechtigten nicht zum Vorsteuerabzug, so die WKÖ.

Am Donnerstag soll das geplante E-Government-Gesetz im parlamentarischen Ausschuss behandelt werden.

E-Government-Gesetz wurde vertagt

Mitteilung der WKÖ zur Rechnungslegung

Vorteil für Rechnungsleger und Empfänger

Von der elektronischen Rechnungslegung sollen nicht nur die Unternehmer profitieren, sondern auch die Rechnungsempfänger. Die Ersparnis des Postweges kann die Zeit bis zum Zahlungseingang je nach Umständen um bis zu eine Woche verkürzen.

Quelle: futureZone, 21.01.2004

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