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Sunday, 6.10.2024
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Justizministerium begrüßt Vereinfachung bei Verfahrensabwicklung als richtungsweisenden Schritt im E-Government-Umfeld - Justizminister Böhmdorfer lobt konstruktive Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern Als richtungsweisenden Schritt im Umfeld von E-Government bezeichnet Justizminister Dieter Böhmdorfer die neu angekündigte gerichtliche Akteneinsicht. Damit können erstmals Unternehmen und Bürger über ihre zugangsberechtigten Vertreter online Akteneinsicht nehmen. Beispielsweise erhalten Parteien, gegen die ein Gerichtsverfahren anhängig ist, bereits ab Mitte Jänner über ihre im Gerichtsakt ausgewiesenen Parteienvertreter online Einsicht in Falldaten. Möglich ist das derzeit für Zivil- und Exekutionsverfahren, die den Hauptanteil der gerichtlichen Verfahren ausmachen.

Die Partner des Gemeinschaftsprojektes "Gerichtliche Akteneinsicht online" - das Bundesministerium für Justiz, die von ihm beauftragten Telekommunikationsdienstleister sowie der österreichische Rechtsanwaltskammertag - betonen die Bedeutung des Tools. Für Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, stellt die Vereinfachung des Zugangs zu den Gerichtsakten einen weiteren Schritt in Richtung E-Government dar. "Diese Maßnahme ist sicher, schnell und zeitgemäß. Vor allem ermöglicht sie besseren Service für unsere Klienten. Der Rechtsanwalt kommt durch die Online-Akteneinsicht praktisch jederzeit - auch außerhalb der Gerichtszeiten - zu wichtigen und für seine Klienten relevanten Informationen."

Aber auch Unternehmensberater haben die Möglichkeit den neuen Dienst zu nutzen - grundsätzlich können alle Parteien und Parteienvertreter, die am Online-Verkehr mit Gerichten teilnehmen, die Akten auch online einsehen.

Friedrich Bock, Obmann des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie (kurz UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich freut sich, dass das Justizministerium bei der Beauftragung und Vertrieb des Dienstes auf UBIT-Mitglieder setzt: "Das beweist uns, dass Mitglieder unseres Fachverbandes, besonders aber unsere E-Government-Experts-Group, von der öffentlichen Verwaltung als kompetentester Partner für neue Projekte angesehen wird."

Etwaigen Datenschutzbedenken nimmt Bock den Wind aus den Segeln: "Es ist durch ein doppeltes Identitätsprüfungsverfahren sichergestellt, dass der Abruf von Falldaten ausschließlich den dafür jeweils Berechtigten möglich ist - und auch diese erhalten nur jene Fälle angezeigt, in denen sie Parteienvertreter sind."

Bundesminister Böhmdorfer betont den richtungsweisenden E-Government-Aspekt: "Dass Österreich im elektronischen Rechtsverkehr weltweit führend ist, wurde uns bereits durch den E-Gov-Award der EU-Kommission bestätigt. Wir sind sicher, mit der E-Akteneinsicht unsere Vorrangstellung weiter ausbauen zu können."

Quelle: PressePortal.at, 14.01.2004

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