Die ab Mitte Jänner mögliche elektronische Registereinsicht wird zunächst im Bereich der Zivil- und Exekutionsverfahren offen stehen, weil diese den Hauptanteil der gerichtlichen Verfahren stellen. Dabei reicht die abzufragende Information von den Einbringungsdaten der Klagen und sonstigen Schriftsätze über alle gerichtlichen Termine bis zum Inhalt von Beschlüssen. Wo sich der Papierakt derzeit befindet, kann aus dem Register ersehen werden.
Auch Notare haben die Möglichkeit, den neuen Dienst zu nutzen, indem sie in ihrer Funktion als Gerichtskommissäre den Zugang zu den Verlassenschaftsverfahren erhalten.
Der Minister betont, dass der Nutzen nicht nur bei den Rechtsanwälten und Notaren liegt, sondern auch den einzelnen Parteien zu Gute kommt.
Durch ein doppeltes Identitätsprüfungsverfahren ist sichergestellt, dass die Einsicht in die Falldaten ausschließlich für die - im konkreten Verfahren - Berechtigten möglich ist und auch diese erhalten nur jene Fälle angezeigt, in denen sie selbst Partei oder Parteienvertreter sind.
Alle Partner des Projektes "Gerichtliche Akteneinsicht online", die mit der Durchführung beauftragten Telekommunikationsdienstleister, der Fachverband UBIT der Wirtschaftskammer sowie der Österreichische Rechtsanwaltskammertag betonten die große Bedeutung dieses wichtigen Schrittes zur weiteren Modernisierung der österreichischen Justiz.
In keinem Staat in Europa besteht diese externe elektronische Einsichtsmöglichkeit in die Geschäftsregister der Justiz. So wie das österreichische Grundbuch, das Firmenbuch und die Ediktsdatei von jedem auf der ganzen Welt einsehbar sind, sind nunmehr im Wege des Internet Abfragen der Geschäftsregister der Justiz für die Verfahrensparteien und Vertreter ohne örtliche Begrenzung möglich.
Quelle: PressePortal.at, 13.01.2004