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Sunday, 6.10.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
E-Business-Prozesse sind mittlerweile weit verbreitet - Eine rechtsgültige elektronische Wahl hat es in Österreich aber noch immer nicht gegeben - Zu heikel ist das Thema und zu groß sind die Anforderungen E-Voting steht noch am Anfang seiner Entwicklung. Bearingpoint Infonova hat mit dieser Tatsache bereits Bekanntschaft gemacht.

Vor mehr als zwei Jahren hatte das Unternehmen in Graz den Prototyp einer E-Voting-Software programmiert. Ein Produkt ist daraus noch nicht entstanden. Der Bedarf nach einer Wahlsoftware war bisher noch nicht gegeben. Lediglich ein Teil des Programmes wurde von einem US-Ministerium für die Abwicklung einer streng vertraulichen Sitzung eingesetzt.

Gerhard Greiner, Geschäftsleiter für die Märkte Kommunikation, Content und Medien, ist trotzdem zuversichtlich, was die Zukunft der elektronischen Wahl betrifft. "Der Einsatz von E-Voting bei rechtsverbindlichen, politischen Wahlen wird noch Jahre dauern. Für Abstimmungen in Vereinen, Unternehmen und Verbänden wird es aber bald eine Rolle spielen."

Der Grund ist für ihn offensichtlich. "Die Menschen werden immer mobiler." Wer es gewohnt ist, unterwegs zu kommunizieren und Geschäfte abzuwickeln will in weiterer Folge auch in Entscheidungsprozesse eingebunden sein. "Das Bedürfnis nach Orts- und Zeitunabhängigkeit kann durch E-Voting erfüllt werden." Auch eine Stimmabgabe via Handy ist für Greiner nicht unvorstellbar.

Notwendige Kontrolle

Den oft formulierten Bedenken, E-Voting würde Wahlmanipulationen sehr leicht machen, kontert er mit einem pragmatischen Ansatz. "Es ist technisch möglich, nicht manipulierbare Wahlsysteme zu realisieren. Wenn sie erst einmal eingesetzt werden, wird es dann auch die entsprechenden Kontrollmechanismen geben. Bei einer Wahl mit Stimmzettel und Urne muss ich als Wähler ja auch darauf vertrauen, dass die Zettel richtig gezählt werden. Manipulation wäre auch hier möglich."

Greiner ist daher überzeugt: "Wenn die Rahmenbedingungen passen, werden elektronische Wahlverfahren schrittweise eingesetzt werden." Das beginnt dann vielleicht bei der Österreichischen Computergesellschaft, die einen neuen Vorstand wählt. Oder mit Konsumentenbefragungen durch Marktforscher. Oder bei der Publikumswahl in Fernsehsendungen. "Sobald die Bürger mit solchen Systemen vertraut sind, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch politische Wahlen elektronisch erfolgen."

Für die Juristin Patricia Heindl vom Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Wiener Wirtschaftsuni (WU) ist E-Voting bei politischen Wahlen noch "ferne Zukunftsmusik". Dafür sei ein "eindeutiger Wählerwille Voraussetzung" und dafür stecke das Thema noch zu sehr in seinen Anfängen. Heindl ist aber schon davon überzeugt, dass die Bürger in den kommenden Jahren mit elektronischer Stimmabgabe "auf einer niedrigeren Stufe" erste Erfahrungen sammeln werden.

So haben zum Beispiel die Hochschülerschaft und die Wirtschaftskammer bereits Gesetzesänderungen veranlasst, um in den kommenden Jahren die ersten gültigen elektronischen Wahlen durchführen zu können. Bisher hat es nur Versuche gegeben. Bis sich E-Voting jedoch in allen Bereichen durchgesetzt hat sind noch verfassungsrechtliche Probleme zu lösen. Vor allem die Wahlgrundsätze stellen dabei einen harten Brocken dar.

Quelle: EC Austria, 15.12.2003

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