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Thursday, 18.07.2024
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E-Government-Gesetz passierte den Ministerrat

Ab kommendem Jahr wird eine Reihe von Behördenwegen über das Internet erledigt werden können. Möglich macht dies das E-Government-Gesetz, das am Dienstag im Ministerrat abgesegnet wurde. Mit einer entsprechenden Chipkarte können dann etwa Steuererklärungen elektronisch erfolgen. Bis zum Jahr 2008 sollen sämtliche Behördenwege online erledigt werden können, nannte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel gestern im Pressefoyer nach der Regierungssitzung als konkretes Ziel. Auf einer Chipkarte, die zur Abwicklung der Verfahren legitimiert, wird die persönliche Signatur der Bürgerinnen und Bürger gespeichert.

So kann die Karte künftig neben Steuererklärungen etwa auch für die Ausstellung von Meldebestätigungen oder Strafregisterauszügen eingesetzt werden, wie Reinhard Posch, Leiter der Stabstelle Informations- und Kommunikationstechnologie des Bundes, erklärte. Mit dem E-Government-Gesetz werden die rechtlichen, technischen und organisatorischen Infrastrukturprobleme des elektronischen Datenflusses zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörde geregelt. Die Chipkarte könnte bei privaten Anbietern erworben werden. Ab 2004 sind auch signaturfähige Bankomatkarten geplant. Als dritte Möglichkeit sollen Handys mit den Funktionen eingesetzt werden können. Eingerichtet wird überdies ein Standarddokumentenregister, das den Umgang mit der Behörde erleichtern soll.

Der Bundeskanzler sprach von einem "europaweiten Vorzeigegesetz", das mit allen Bundesländern und Gebietskörperschaften abgestimmt worden sei. Die konventionellen Wege sind aber weiterhin möglich. Die Wirtschaftskammer ist zufrieden - mit einer Einschränkung: Die Behördenzuständigkeit bei der Stammzahlenverwaltung sollte nicht bei der Datenschutzkommission, sondern bei der Telekom-Regulierungsbehörde RTR liegen. Unzufrieden zeigte sich hingegen die SPÖ. Der Beschluss berücksichtige offene Fragen des Datenschutzes nicht.

Quelle: Wiener Zeitung, 29.10.2003

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