Schüssel sprach von der "juristischen Geburt der Bürgerkarte". Derartige Karten könnten bei privaten Anbietern erworben werden. Ab 2004 seien aber auch signaturfähige Bankomatkarten geplant. Als dritte Möglichkeit des elektronischen Behördenverkehrs sollen auch Handys mit Bürgerkartenfunktionen eingesetzt werden können.
Konkret kann die Karte etwa für elektronische Steuererklärungen, für Meldebestätigungen oder etwa für Strafregisterauszüge eingesetzt werden. Ziel sei es, dass bis 2008 sämtliche Behördenwege online abgewickelt werden könne, erläuterte Schüssel. Natürlich müssten den Bürgern aber auch die konventionellen Wege weiter offen bleiben.
Eingerichtet werde auch ein Standarddokumentenregister, das den Umgang mit der Behörde erleichtern soll. Damit entfällt zum Beispiel das Beilegen von Dokumenten bei Amtswegen. Eingeführt wird auch die Amtssignatur, d.h. die sichere elektronische Behördenunterschrift. Geregelt werde ferner die elektronische Zustellung von Dokumenten für all jene, die dies wünschen. Die Zustellkosten liegen nach wie vor beim Amt, meinte Schüssel.
Quelle: T-Online, 28.10.2003