Today 220

Yesterday 577

All 39466502

Monday, 8.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Begutachtungsverfahren zu E-Government-Gesetz zu Ende | Reihe von Bedenken geäußert | Stammzahl-System kompliziert und fehleranfällig | Vorgänge teilweise zu umständlich | Umfang der Regeln "überbordend" Eine Reihe von Bedenken vor allem technischer Art wurden im am Montag zu Ende gehenden Begutachtungsverfahren zum Mitte Juli vorgelegten E-Government-Gesetz geäußert.

So sei etwa die Stammzahl - dabei wird jeder Person ein System verschiedener Zahlen und Kennzeichen zugeordnet - kompliziert und fehleranfällig. Kritisiert wird auch übermäßig anfallender bürokratischer Aufwand.

Mit dem vom Bundeskanzleramt vorgelegten Gesetz soll die rechtliche Grundlage für den Einsatz der Bürgerkarte ab 2004 geschaffen werden.

Der Benutzer wird damit künftig eine Reihe von Amtswegen elektronisch von zu Hause, vom Büro oder von unterwegs aus erledigen können, für die derzeit noch der Weg in verschiedene Amtsstuben notwendig ist.

Neuregelungen rechtlicher Strukturen

Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfes stellen die Neuregelung rechtlicher sowie technischer und organisatorischer Infrastrukturprobleme des elektronischen Datenflusses dar.

E-Government-Gesetz in Begutachtung

Detailregelungen stoßen auf Unmut

In der Begutachtung wurde zwar allseits begrüßt, dass nun der elektronische Verkehr mit öffentlichen Stellen gefördert wird. Zahlreiche Detailregelungen stoßen allerdings auf Unmut.

So kritisiert die Rundfunk und Telekom Beteiligungs-GmbH, dass laut Gesetzestext in einer Übergangsfrist bis 2010 auf die elektronische Signatur verzichtet und stattdessen eine "Verwaltungssignatur" verwendet werden könne.

Das bedeute einen wesentlich niedrigeren Sicherheitsstandard. Auch seitens des Unabhängigen Finanzsenats werden Bedenken hinsichtlich der Stammzahl geäußert.

Rudolf Thienel vom Institut für Staat- und Verwaltungsrecht merkt in seiner Stellungnahme an, dass der Text einerseits in einer schwer verständlichen, sehr technokratischen Sprache abgefasst sei, andererseits der Umfang der Regelungen "überbordend" sei.

VfGH kritisiert fehlendes Einheitsformat

Im Verfassungsgerichtshof [VfGH] sieht man Regelungslücken etwa hinsichtlich des zu verwendenden Formats. Es werde kein Standardformat vorgeschrieben, was zu Informationsverlusten bei der Konvertierung führen könnte. Im Verwaltungsgerichtshof [VwGH] stößt man sich ebenfalls am nicht vorgeschriebenen Standardformat, dadurch wäre mit Mehraufwand zu rechnen.

Sorgen über Kosten

Die Länder Niederösterreich und Kärnten wiederum sorgen sich über die Frage der Kosten: Diese werde im Entwurf weitgehend offen gelassen, wird bemängelt.

Und die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation [ÖAR] fordert, auch auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen Rücksicht zu nehmen.

Quelle: futureZone

Go to top