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Monday, 8.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
  • Stellungnahme der Notare zum Entwurf eines E-Government-Gesetzes
  • Klarstellung bestehender Rechtsvorschriften wichtiger als ein gesondertes "Internet-Gesetz"
  • Elektronische Bereitstellung von Urkunden durch Notare bundesweit rasch umsetzen
Mehr Sicherheit für die elektronische Abwicklung von Verfahren fordert der Präsident der Österreichischen Notariatskammer, Dr. Georg Weißmann. In der Stellungnahme der Österreichischen Notariatskammer zum Entwurf für das E-Government-Gesetz verweisen die Notare darauf, dass E-Government rechtsstaatliche Prinzipien und Abläufe nicht aufweichen dürfe. Weißmann: "Die Bürger haben ein Recht auf höchste Sicherheit in wichtigen Lebens- und Daseinsfragen. Die Qualität des Rechtsstaates muss auch im E-Government bleiben". Die Österreichische Notariatskammer begrüßt in ihrer Stellungnahme ausdrücklich die rechtspolitisch gestaltende Initiative des Bundeskanzleramtes im Sinne einer effizienten und umfassenden Implementierung von E-Government.

Sicherheit im E-Government ist wichtiger als Geschwindigkeit. Das Internet sollte prinzipiell als Zugangstechnologie und nicht als Verfahrensweg betrachtet werden. Die vielfältigen Funktionalitäten müssen genutzt werden können, dürfen aber zu keiner Aufweichung der Form des Verfahrens führen, so die Stellungnahme der Notare. Österreich brauche daher vorrangig Klarstellungen für die Anwendung bestehender Rechtsvorschriften auf die modernen Kommunikationstechnologien und kein gesondertes Internet-Gesetz. Weißmann: "Die Notare unterstützen eine effiziente und umfassende Implementierung von E-Government in die gesamte Rechtsordnung, aber unter Beibehaltung bewährter Rechtsinstitute und Rechtsschutzmechanismen".

Gesetzliche Regelung für elektronisches Amtssiegel gefordert

Damit auch im E-Goverment Sicherheit der Verfahren und Rechtsschutz gewährleistet bleiben, bedarf es aus Sicht der Notare vor allem einer Anpassung bestehender Bestimmungen. Dies betrifft in erster Linie die Zivilprozessordnung und das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz. Sichere Systeme, wie beispielsweise CyberDoc, sind bereits erfolgreich im Einsatz. Elektronische Amtssiegel oder elektronische Amtssignaturen sind zudem eine unabdingbare Voraussetzung, damit sichere digitale öffentliche Urkunden erstellt werden können. Die authentische, dauerhafte und sichere Archivierung elektronischer Akten und Urkunden und die dauerhafte Überprüfbarkeit sicherer elektronischer Signaturen und "elektronischer Amtssignaturen" bzw. "elektronischer Amtssiegel" ist gesetzlich zu regeln, fordern die Notare.

Zentrale Fragen des Entwurfs betreffen Kernkompetenzen der Notare, wie beispielsweise Feststellung der Identität, Authentifizierung von Personen, Vertretungs- und Vollmachtsregelungen sowie öffentliche Urkunden. In diesen Bereichen muss auch in Zukunft die Anwendung bestehender Rechtsvorschriften unter Beibehaltung bewährter Verfahren und Rechtsschutzmechanismen gesichert werden.

Erfahrungen der Notare im E-Government-Gesetz nutzen

Dem Bund bieten die Notare an, ihre Erfahrungen im Umgang mit dem Bürger bei der Erstellung der Endfassung des E-Government-Gesetzes zu nutzen. Für das neue E-Government-Gesetz schlagen die Notare beispielsweise vor, Bestimmungen einzufügen, die Verwaltungsbehörden und Gerichten einen Zugriff auf die Dokumentenzentrale erlauben, wie dies bereits beim Erbschaftssteuergesetz, im Grunderwerbssteuergesetz und im Kapitalverkehrsgesetz geregelt ist. Ein gerade auslaufender Pilotversuch zwischen dem Bundesministerium für Justiz und der Österreichischen Notariatskammer beim Landesgericht St. Pölten hat klar gezeigt, dass die Notare technisch und organisatorisch in der Lage sind, Urkunden für das Grund- und Firmenbuch in elektronischer Form beizubringen. Weißmann: "Dieser Pilotversuch sollte in einen bundesweiten Echtbetrieb übergehen".

Die österreichischen Notare

Die 466 österreichischen Notare mit ihren rund 3.000 Mitarbeitern erstellen jährlich bei rund 2,5 Millionen Bürgerkontakten mehr als 300.000 Urkunden. Das macht sie zu einem wichtigen Partner von Bund, Ländern und Gemeinden im E-Government, dies kommt den Konsumenten und der Wirtschaft zugute.

Die Stellungnahme der Österreichischen Notariatskammer zum E-Government-Gesetz finden Sie unter www.notar.at.

Quelle: Pressportal.at, 15.09.2003

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