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Monday, 8.07.2024
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WKÖ-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf.

Österreichs Wirtschaftstreibende wollen am IT-Dienstleistungskuchen der Verwaltung mitnaschen. Die WKÖ fordert dementsprechend gesetzlich geregelte Kompetenz- und Zuständigkeitsregelung für IT-Produkte- und Dienstleistungen der öffentlichen Hand. Wie Bürger und Unternehmen mit der öffentlichen Verwaltung elektronisch kommunizieren oder wie die Beamten untereinander via Web kooperieren - all das regelt künftig das neue E-Governmentgesetz, das am 1.1.2004 in Kraft treten soll. Ein entsprechender Entwurf für die Verkehrsregeln im elektronischen Behördenverkehr liegt bereits vor, im Wesentlichen geht es dabei um die Identität und Authentizität im Netz, die vorwiegend mittels Bürgerkarte gewährleistet sein soll. Ein weiterer Themenschwerpunkt regelt den Einsatz elektronischer Dokumentenregister und die Beweiskraft elektronischer Akten. Geändert werden mit dem E-Governmentgesetz auch das Verwaltungsverfahrensgesetz sowie die Zustellung behördlicher Schriftstücke und das Gebührengesetz.

Die aktuelle Gesetzesvorlage wurde von der österreichischen Wirtschaftskammer zwar grundsätzlich positiv kommentiert, für die WKÖ-Experten gibt es aber "noch offene Fragen zu klären", meint Dieter Zoubek, Fachverbandsobmann der Telekom-Dienstleister. Was in dem Entwurf fehle, seien vor allem genaue Zuständigkeit- und Kompetenzverteilung im Hinblick auf: "Wer betreibt und betreut welches Angebot?" und "Inwieweit gibt es für die Wirtschaft Möglichkeiten, sich sowohl als Betreiber wie auch als Nutzer an den eGovernment-Angeboten zu beteiligen?" Die WKÖ-Experten warnen in diesem Zusammenhang davor, dass Gebietskörperschaften unter dem Titel "eGovernment" Informatikleistungen anbieten könnten, welche mit Dienstleistungen der IT-Branche konkurrenzieren. "Wir waren bereits mit Fällen konfrontiert, wo kostenlose IT-Produkte des Finanzministeriums gewerbliche Dienstleistungen unserer Mitglieder ablösten", so Zoubek.

Weiters schlägt die Wirtschaftskammer Vereinfachungen im derzeit "zu komplizierten" Text vor, sowie eine thematische Verbreiterung im Bezug auf Private Public Partnership. Beim neugeregelten elektronischen Zustellwesen wäre es unbedingt erforderlich, dieses System einerseits durch die Wirtschaft und nicht durch Rechenzentren des Bundes zu betreiben. Weiters müsse das Zustellsystem auch für Dokumente der Wirtschaft, wie etwa Rechnungen - nutzbar sein. Dass die Datenschutzkommission für die Stammzahlenverwaltung zuständig sein soll, hält Zoubek für fragwürdig. Er plädiert dafür, dass die Zuständigkeit für die Stammzahlenverwaltung zukünftig zum Aufgabenbereich der Telekomregulierungsbehörde gehören solle.

Quelle: Telekommunikations Report

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