Today 222

Yesterday 577

All 39466504

Monday, 8.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Vollste Unterstützung durch Interessenvertretung der heimischen Informations- und Consultingwirtschaft - Zoubek: "Gesetz muss aber noch breiter werden"

"Wir begrüßen die Aktivitäten der österreichischen Bundesregierung in Sachen eGovernment-Gesetz und unterstützen diese vorbehaltlos", so Dieter Zoubek, Berufsgruppenobmann der Telekom-Dienstleister und eGovernment-Sprecher im Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich. Die Interessenvertretung der heimischen Informatik- und Consultingwirtschaft hat den Gesetzesentwurf in seiner derzeitigen Fassung unter die Lupe genommen. Aus Sicht der Wirtschaft konstatiert Experte Zoubek noch offene Fragen wie: "Wer betreibt und betreut welches Angebot?" und "Inwieweit gibt es für die Wirtschaft Möglichkeiten, sich sowohl als Betreiber wie auch als Nutzer an den eGovernment-Angeboten zu beteiligen?" Die WKÖ-Experten warnen davor, dass Gebietskörperschaften unter dem Titel "eGovernment" Informatikleistungen anbieten könnten, welche Dienstleistungen der IT-Branche konkurrenzieren. Zoubek: "Wir waren bereits mit Fällen konfrontiert, wo kostenlose IT-Produkte des Finanzministeriums gewerbliche Dienstleistungen unserer Mitglieder ablösten. Ob hier an die Existenz unserer Mitgliedsfirmen und der Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter gedacht wurde?"

"Insgesamt", so Zoubek, "fällt eine starke inhaltliche Konzentration des Gesetzesentwurfes auf die Punkte "Dokumentenregister", "Zustellwesen" und "Bürgerkarte" auf. Daher muss das Gesetz noch breiter werden", fordert er und hofft, dass folgende Anregungen beim Feintuning des Gesetzesentwurfes Berücksichtigung finden werden: 1.) Vereinfachung: Der Gesetzesentwurf ist sehr komplex und selbst für Spezialisten nur sehr schwer handhabbar. 2.) Inhaltliche Verbreiterung: "Es findet sich im Entwurf kein Ansatz zum Thema Private Public Partnership", so Zoubek. Nicht nur diesbezüglich sei eine Änderung notwendig. 3.) Beim neugeregelten elektronischen Zustellwesen wäre es unbedingt erforderlich, dieses System einerseits durch die Wirtschaft und nicht durch Rechenzentren des Bundes zu betreiben. Weiters müsse das Zustellsystem auch für Dokumente der Wirtschaft - z.B. Rechnungen - nutzbar sein. 4.) Regelung der Behördenzuständigkeiten: Als Beispiel nennt Zoubek die Stammzahlenverwaltung: "Die Behördenzuständigkeit der Datenschutzkommission halten wir für fragwürdig." Er plädiert dafür, dass die Zuständigkeit für die Stammzahlenverwaltung zukünftig zum Aufgabenbereich der Telekomregulierungsbehörde gehören solle.

Quelle: APA OTS

Go to top