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Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Dokumente können von überall elektronisch unterschrieben werden

Das elektronische Signieren von Dokumenten funktioniert in Österreich ab sofort auch ohne Kartenlesegerät und Zusatzsoftware. Lediglich ein freigeschaltetes Mobiltelefon sowie eine Internetverbindung sind notwendig. Möglich macht dies eine neue Funktion in der E-Tresor-Umgebun, die seit gestern, Freitag, verfügbar ist.

Keine Soft- und Hardware notwendig

"Unser Ziel ist es, dass alle Bürger, aber auch Unternehmen die Vorteile der Signaturwelt nutzen können, ohne zusätzliche Software oder Hardware installieren zu müssen", erklärt Michael Butz, Geschäftsführer von A-Trust, gegenüber pressetext. Für die massentaugliche Verbreitung der elektronischen Signatur sei die Kombination Web-Login plus Handy-Bestätigungscode auf jeden Fall der richtige Weg, ist Butz überzeugt.

Der von A-Trust ins Leben gerufene E-Tresor ist als digitaler Online-Datensafe konzipiert, in dem alle wichtigen Dokumente sicher und verschlüsselt aufbewahrt werden können. Die jeweiligen Daten werden dazu auf gespiegelten Servern im Hochsicherheits-Rechenzentrum von A-Trust gespeichert. Die neue Signier-Funktion ist sowohl über den kostenlosen Basis-Account, als auch den 36 Euro teuren Private-Account nutzbar. In der Gratis-Variante ist der Vorgang allerdings nur fünf Mal durchführbar.

Vorzeigeland Österreich

Mit der mobilen Signatur leistet Österreich im Bereich e-Government und e-Commerce einmal mehr Pionierarbeit. Denn anders als in Deutschland oder der Schweiz (pressetext berichtete) ist die Nutzung elektronischer Bürger-Services seit Ende 2009 auch ohne Karte mittels Mobiltelefonie möglich. Die Aktivierung erfolgt entweder über eine bereits aktivierte Bürgerkarte wie der e-card oder aber über FinanzOnline. Als dritte Alternative kann man sich das Mobiltelefon im Servicezentrum help.gv.at in Wien mithilfe der e-card und einem amtlichen Lichtbildausweis persönlich aktivieren lassen:www.buergerkarte.at/aktivieren-handy.de.php

Für Unsicherheit in puncto digitaler Signatur sorgt seit Sommer eine vom EU-Parlament beschlossene Neuregelung, die eine rechtliche Gleichbehandlung von elektronischen Rechnungen mit Rechnungen in Papierform - etwa für den Vorsteuerabzug - suggeriert. Zwar entfällt die bisher vorgeschriebene Pflicht zur elektronischen Signatur per 01.01.2013, gleichzeitig müssen Unternehmer die Integrität und die Lesbarkeit der Rechnung vom Zeitpunkt der Ausstellung bis zum Ende der Aufbewahrungsdauer gewährleisten. (Weiterführende rechtliche Informationen: rechnungsaustausch.org/rechtliches/tom-suden-zur-aenderung-der-mehrwertsteuersystemrichtlinie.htm)

EU-Beschluss unpräzise

"Leider hat der EU-Beschluss nicht näher definiert, welche Anforderungen die erwähnten Kontrollverfahren erfüllen müssen. Es fehlen konkrete Aussagen darüber, welche Verfahren rechtssicher sind", kritisiert Marcus Laube, Vorstandsmitglied des Verband für elektronische Rechnungen (VeR), im Gespräch mit pressetext. Um Unsicherheiten zu vermeiden, rät Marcus Unternehmen auch weiterhin auf etablierte und kostengünstige Verfahren wie die elektronische Signatur zu setzen.

Auch für A-Trust-Geschäftsführer Butz führt derzeit kein Weg an der elektronischen Signatur vorbei. "Die unpräzise formulierte EU-Verordnung schreibt vor, dass elektronische Rechnungen auch in Zukunft authentifiziert sein müssen. Aus meiner Sicht ist die digitale Signatur derzeit aber die einzige Lösung, um alle Verordnungen einzuhalten. Sonst ist man der Willkür des jeweiligen Finanzamtes ausgesetzt", sagt Butz gegenüber pressetext.

Kunden der Nachrichtenagentur pressetext erhalten seit 2008 vorsteuerabzugsfähige E-Rechnungen mit elektronischer Signatur. Das Referenzprojekt wurde in Zusammenarbeit mit dem Digitalen Österreich des Bundeskanzleramts und Partnern aus der IT-Wirtschaft umgesetzt.

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Autor(en)/Author(s): Martin Jan Stepanek

Quelle/Source: pressetext, 11.09.2010

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