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Wednesday, 3.07.2024
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System zur Abgleichung von Medikamentverschreibungen

Ende November fällt in Österreich der Startschuss für die "E-Medikation", ein System zur Überprüfung von rezeptierten und frei verkäuflichen Arzneimitteln auf Mehrfachverschreibungen und potenzielle Nebenwirkungen bei Arzt und Apotheker. Derzeit wird an der Software und der Vorbereitung der Pilotprojekte in der Region Wels-Grieskirchen (OÖ), im Bezirk Reutte in Tirol und in Wien-Donaustadt um das Donauspital gearbeitet.

Jeweils mindestens rund 100 niedergelassene Ärzte, 30 Apotheken und ärztliche Hausapotheken sowie je ein Krankenhaus sollen auf freiwilliger Basis daran teilnehmen. Mit Ende 2011 soll dann - so rasch wie möglich - der landesweite Roll-out beginnen, hieß es Dienstagmittag bei einer Pressekonferenz des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger in Wien.

Wechselwirkungen verhindern

Nach jahrelangen standespolitischen Streitigkeiten zwischen Ärzte- und Apothekerkammer wurde am 8. März Einigung erzielt. Im Rahmen der "E-Medikation" gibt der Kassenpatient beim Arzt mit der E-Card die Einwilligung zur Teilnahme. Die vorhandenen Medikationsdaten werden abgerufen. Der Arzt plant seine Arzneimittelverordnung. Sie wird auf potenzielle Wechselwirkungen, durch andere Ärzte möglicherweise erfolgte Doppelverschreibungen, etc. abgeklärt.

Die Verordnung wird dann vom Arzt finalisiert, abgespeichert und dem Patienten als Papierrezept ausgefolgt. Beim Apotheker erfolgt ebenfalls eine Einwilligung via E-Card, etwaige zusätzlich gekauften rezeptfreien Arzneimittel (OTC) werden eingelesen. Dann erfolgt eine ergänzende Prüfung bezüglich der OTC-Medikamente. Alle abgegebenen Arzneimittel (rezeptpflichtige und nicht rezeptpflichtige) werden gespeichert.

Freiwillige Teilnahme für Patienten

Die Kosten für die sechs bis neun Monate dauernde Pilotphase werden rund 3,2 Mio. Euro betragen. Sie werden zu je einem Drittel von Bund, Ländern und Sozialversicherung getragen. Die Teilnahme an dem Pilotprojekten ist freiwillig. Beim landesweiten Roll-out sollen dann die Kassenvertragspartner zur Teilnahme verpflichtet werden. Patientenanwalt Gerald Bachinger: "Die Freiwilligkeit für die Patienten ist ein wesentlicher Eckpunkt bei dem Projekt. Ich würde es aber nicht verstehen, dass es in der Beliebigkeit des Kassenarztes ist, ob er mittut oder nicht."

Hauptverband-Chef Hans Jörg Schelling erwartet sich eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an der elektronischen Gesundheitsakte - die "E-Medikation" ist hier das erste große Projekt - über das geplante ELGA-Gesetz: "Pflicht für die Anbieter, Recht für die Patienten."

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Autor(en)/Author(s): (APA)

Quelle/Source: futurezone, 15.06.2010

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