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Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Sämtliche Serviceleistungen der öffentlichen Verwaltung sollen schrittweise bis 2005 im Internet angeboten werden - so das Ziel der E-Government-Offensive der Bundesregierung. Die bisher enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Städten, Gemeinden und der Wirtschaft wurde dafür mit der neu geschaffenen E-Government-Plattform institutionalisiert. Neben der Abstimmung der Ansätze mit allen Akteuren ist die Sicherheit der elektronischen Verwaltung ein wichtiger Arbeitspunkt. Lange Zeit musste man beim Zugang zu elektronischen Serviceleistungen mit User-ID und Passwort das Auslangen finden. Erst im Jahr 2000 hat hier - mit der Neuorientierung der IT-Strategie des Bundes - ein Umdenken stattgefunden. Nun wird der Datensicherheit oberster Stellenwert eingeräumt. Mit der Einführung der elektronischen Signatur als Fundament des österreichischen E-Government wird nicht nur aktiv der Aktionsplan eEurope 2002 umgesetzt. Grundelemente wie Bürgerkarte und Verwaltungssignatur zur Identifikation von Personen und die elektronische Signatur auf Dokumenten tragen zu einer neuen Sicherheitskultur bei.

Unser hohes Datenschutzniveau wird durch die bereichsspezifische Personenkennzeichnung gewährleistet - eine europaweit vorbildliche Lösung, die den Datenschutzbestimmungen entspricht. Diese garantiert - auf Grundlage der Meldedaten - die eindeutige Zuordnung des Verfahrens zur Person. Der Zutritt zu den persönlichen Daten wird nur befugten Personen gewährt.

Bürgerkarte, Verwaltungssignatur und Personenkennzeichnung bieten Sicherheitslösungen, die nicht nur im E-Government eingesetzt werden können. Onlinedienste werden über Portale erreichbar sein, die verschiedenste Services anbieten können. Ob elektronischer Behördenweg, Geschäftsverkehr, Handel, Onlinebanking oder elektronische Zustellung - die für E-Government entwickelten Konzepte, Schnittstellen und Komponenten stehen auch der Wirtschaft zur Verfügung.

Quelle: EC Austria

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